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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Schmerzensgeld

Rechtsanwältin Katja Kerkow
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Christian Hees
Bendhecker Straße 64
41236 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Lutz Mirus
Marktplatz 6
92648 Vohenstrauß (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
Schulstraße 15
02977 Hoyerswerda (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Mario Näumayr
Walter-Häbisch-Straße 58
06116 Halle (Saale)

Schmerzensgeld: Ein Unfall ist schnell passiert

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht aus, und schon ist es passiert. Bei vielen Unfällen kommt es zu Personenschäden. Werden Sie verletzt, ohne etwas dafür zu können, stehen die Chancen auf einen finanziellen Ausgleich gut: Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich darstellen für ein nicht materielles Leiden.

Schadenssatz und Schmerzensgeld

Meist bestehen sowohl Ansprüche auf Schadenersatz als auch auf Schmerzensgeld. Die Kosten für eine medizinische Behandlung etwa, für eine zerstörte Brille oder sechs Wochen Krankengymnastik lassen sich leicht in Geld ausdrücken - hier ist ein ganz konkreter finanzieller Schaden entstanden, für den der Unfallverursacher - bzw. seine Haftpflichtversicherung - geradestehen muss. Nur - wie beziffert man die Schmerzen durch eine Verletzung, die Leiden während wiederholter Operationen, die mühsame Reha, um wieder richtig laufen zu lernen? Auch für diese Dinge können Sie als Verletzter einen Ausgleich verlangen - in Form von Schmerzensgeld.

Die Höhe des Schmerzensgeldes

Feste Beträge für bestimmte Verletzungen gibt es nicht. Die Gerichte beurteilen jeden Fall individuell. Tabellen in Presseveröffentlichungen haben nur den Wert von ungefähren Anhaltspunkten.

Mitverschulden

Haben Sie selbst den Unfall oder die Verletzung mitverschuldet, reduziert sich Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld. Unter Umständen müssen Sie sogar Schmerzensgeld an den Anderen zahlen, wenn beide verletzt wurden.

Besondere Umstände

Eine Menge besonderer Umstände können bei der Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen. Wird durch den Unfall "nur" eine vorhandene Verletzung verschlimmert, wird nicht der gleiche Betrag fällig wie bei einer neuen Verletzung. Dauerhafte, bleibende Schäden werden mit höheren Schmerzensgeldern entschädigt. Schwere psychische Folgen und der Verlust der Nutzbarkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen wiegen besonders schwer.

Unfallort im Straßenverkehr: Beweise sammeln

Sind Sie von einem Verkehrsunfall mit besonders schlimmen Folgen betroffen, sollten Sie frühzeitig dokumentieren, wie es Ihnen geht - mit Fotos, Arztberichten und ggf. Tagebuchführung. So können Sie vor Gericht glaubhaft machen, über welchen Zeitraum und in welchem Maße Sie Schmerzen oder Beeinträchtigungen erlitten haben.

Folgen bedenken - Anwalt befragen

Beim Kontakt mit der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung kann es entscheidend sein, sich rechtzeitig mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beraten - insbesondere, wenn die Gegenseite eine Abfindung anbietet. Diese kann eine gerichtlich zugesprochene Entschädigung übersteigen - aber sie beendet oft den Fall und lässt keinen Raum mehr dafür, später auftretende Folgeschäden einzuklagen. Hier ist auch die Beratung mit einem Arzt sinnvoll. Inwieweit man auf Angebote der gegnerischen Versicherung eingehen sollte und welcher Schmerzensgeld-Betrag angemessen ist, klären Sie am Besten mit einem erfahrenen Anwalt.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?