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Der Arbeitsunfall oder Betriebsunfall bzw. Berufsunfall ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Der Arbeitsunfall ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und zwar im siebten Buch (SGB VII) unter dem Kapitel „Unfallversicherung“. Danach liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Versicherter im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Diese Definition des Arbeitsunfalls geht auf die Reichsversicherungsordnung zurück und hat sich im SGB VII kaum geändert.
Die versicherte Tätigkeit als Anknüpfungspunkt
Der Arbeitsunfall muss abgegrenzt werden von bloßen privaten Freizeitunfällen, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit - also keinen Bezug zur versicherten Tätigkeit - haben. Zu den versicherten Tätigkeiten zählt aber dennoch nicht nur die konkrete Tätigkeit am Arbeitsplatz: Als Arbeitsunfall kann z.B. auch ein Unfall auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall) gelten, ein Unfall bei der Ausübung eines Ehrenamts oder beim Schulbesuch. Und auch bei der Hilfeleistung nach einem Unfall kann ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Ein Arbeitsunfall kann deshalb bei vielen Tätigkeiten vorliegen und ist nicht so eindeutig auf einen Unfall bei der Arbeit beschränkt wie der Begriff „Arbeitsunfall“ vermuten lässt. Im Einzelfall entscheiden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
Der Wegeunfall
Der Arbeitsweg liegt zwischen dem privaten Bereich und der beruflichen – versicherten – Tätigkeit. Einen solchen Unfall bezeichnet man als Wegeunfall, der auch als Arbeitsunfall gilt. Nimmt man aber einen Umweg - bringt man Kinder noch in die Kita oder erledigt man auf dem Heimweg noch schnell noch ein paar Einkäufe - wird die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfall und privaten Unfall oft schwierig.
Rechte und Pflichten beim Arbeitsunfall
Jeder Arbeitsunfall ist meldepflichtig. Dem Verunfallten stehen nach einem Arbeitsunfall ganz unterschiedliche Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaften oder die Unfallkassen zu. Hierzu gehört z. B. das Verletztengeld, das Pflegegeld, spezielle Sport- und Therapieangebote zur Genesung, die ambulante Facharztbetreuung, Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Betriebs- oder Haushaltshilfen oder im Todesfall die Hinterbliebenenrente.
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Viele Ansprüche nach einem Arbeitsunfall werden von den Berufsgenossenschaften zu Unrecht abgelehnt. Gegen die Ablehnung kann man aber innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mit dem Anwalt-Suchservice finden Sie einen passenden Rechtsanwalt, der Sie kompetent berät und Ihnen hilft, Ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall effizient durchzusetzen.
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FAQ zum Arbeitsunfall
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passiert. Solche Unfälle fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wer ist bei einem Arbeitsunfall versichert?
Alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und auch Praktikanten sind gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Wegeunfall).
Was sollte man nach einem Arbeitsunfall tun?
Der Unfall muss sofort dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden. Außerdem sollte man einen Arzt aufsuchen, der eine Unfallmeldung an die Versicherung schickt.
Welche Leistungen erhält man nach einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung, Rehabilitation und bei längerfristigen Folgen auch eine Rente.
Wann haftet der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall?
Der Arbeitgeber haftet nur in seltenen Fällen, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. In der Regel deckt die gesetzliche Unfallversicherung die Folgen eines Arbeitsunfalls ab.