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Übersicht unserer Rechtsanwälte für BTMG

Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Köpenicker Straße 25
12683 Berlin
Rechtsanwalt Harald Nuß
Pfälzer Straße 22
50677 Köln
Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Erthalstraße 4
63739 Aschaffenburg
Rechtsanwalt Christoph Nick
Hohensteiner Straße 31
09366 Stollberg/Erzgeb.
Rechtsanwalt Olav Stalling
Frankfurter Straße 65
34121 Kassel
Rechtsanwalt Eugen M. Ewald
Am Steinberg 44
41061 Mönchengladbach
Rechtsanwältin Christina Löring
Hauptstraße 67
45879 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Klaus J. Fuhrmann
Karl-Marx-Straße 15
67655 Kaiserslautern

Infos zum BTMG - Betäubungsmittelgesetz

Was ist das BTMG?

Das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) ist der Kurztitel für das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“. Das BTMG löste 1972 das Opiumgesetz ab und regelt auf Bundesebene den Umgang mit Betäubungsmitteln. Die Umsetzung des BTMG wird von mehreren Verordnungen konkretisiert. Hierzu gehören die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAV), die Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinV) und die Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV).

Betäubungsmittel im Sinne des BTMG

Der Begriff "Betäubungsmittel" des BTMG ist kein Synonym für Drogen, weil es Drogen gibt, die nicht unter das BTMG fallen. Zu diesen legalen Drogen zählen z. B. Alkohol, Nikotin, Coffein oder Pflanzen wie der Stechapfel oder die Engelstrompete. Was im Einzelnen unter den Betäubungsmittelbegriff des BTMG fällt, legen die Anlage I, die Anlage II und die Anlage III des BTMG fest. Dabei kann es sich auch um Medikamente handeln.

Was genau regelt das BTMG?

Das BTMG regelt alle rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln stellen. Deshalb enthält das BTMG Vorschriften zur Herstellung, zum Inverkehrbringen, zur Einfuhr und zur Ausfuhr von Betäubungsmitteln. Vor allem für die Herstellung und den Vertrieb von (bestimmten) Medikamenten benötigt man laut BTMG eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte.

Verstoß gegen das BTMG

Mit einem Verstoß gegen das BTMG macht man sich in der Regel strafbar. Ein Verstoß gegen das BTMG kann deshalb ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die berühmte Cannabis-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass sich aus Art. 2 Grundgesetz (GG) kein „Recht auf Rausch“ ableiten lässt und alle Beschränkungen des BTMG verfassungskonform sind. Deshalb kann bereits der Besitz von Betäubungsmitteln als Verstoß gegen das BTMG strafbar sein, selbst wenn es der Eigenkonsum von Drogen (wie z. B. Cannabis, Kokain oder auch Crystal) nicht ist.

Holen Sie sich juristischen Rat!

Haben Sie Probleme mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das BTMG und wissen Sie nicht, wie Sie sich im Ermittlungsverfahren am besten Verhalten? Oder wurde Ihnen eine entsprechende Erlaubnis zum Handel mit Betäubungsmitteln versagt? Mit dem Anwalt-Suchservice finden Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der Ihnen alle Fragen rund um das BTMG beantworten kann und Sie gerne unterstützt, wenn es bereits zu Problemen mit der Obrigkeit gekommen ist.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für BTMG in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittelrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Drogen.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für BTMG für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für BTMG gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
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