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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwältin Ulrike Hehr
Alleenstraße 10
71638 Ludwigsburg
Rechtsanwältin Margot Trautner
Raudtener Straße 11
90475 Nürnberg
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Marktstraße 5
66333 Völklingen
Rechtsanwalt Gerhard Walter
Schwarzwaldstraße 29
78194 Immendingen
Rechtsanwalt Helmut Schneider
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwältin Fee Kinder
Am Buchenbaum 40/42
47051 Duisburg
Rechtsanwalt Peter Mazzotti
Calor-Emag-Straße 2
40878 Ratingen

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?