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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Jürgen Nagel
Stephanienstraße 18
76133 Karlsruhe
Rechtsanwalt Marcus D. Hertel
Yorckstraße 13
40476 Düsseldorf
Rechtsanwalt Mark Meixner
Gießener Straße 16
35440 Linden
Rechtsanwalt Christian Hees
Bendhecker Straße 64
41236 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Markus Botho Doerfler
Eichstätter Straße 19
91781 Weißenburg in Bayern
Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Industriestraße 6
83395 Freilassing
Rechtsanwalt Kurt Renner
Berliner Allee 13
30175 Hannover

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

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Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?