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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwältin Svetlana Goldmann, LL.M.
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Jochen W. Beekes
Grabenstraße 6
45479 Mülheim an der Ruhr
Rechtsanwalt Axel Scherzer
Bahnhofstraße 1
94078 Freyung
Rechtsanwalt Kay Brandt
Wedeler Landstraße 48
22559 Hamburg
Rechtsanwalt Hartwig Fürnrohr
Dieselstraße 16/III
86368 Gersthofen
Rechtsanwalt Achim Böth
Zeil 13
60313 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Bernd Idselis
Teerhof 59
28199 Bremen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Uwe Bühring
Breite Straße 8
38640 Goslar

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?