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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Gisbert Kuhtz
Salzstraße 35
06618 Naumburg (Saale)
Rechtsanwalt Stefan Weidner
Schloßstraße 57 B
70176 Stuttgart
Rechtsanwalt Axel Wernitz
Nürnberger Straße 5
86720 Nördlingen
Rechtsanwalt Gerd Meißner
Reinhold-Tiling-Weg 22
49088 Osnabrück
Rechtsanwältin Birgit von der Heyde
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Rechtsanwalt Michael Weber
Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Carl-Schurz-Straße 41
13597 Berlin
Rechtsanwalt Jörg Griese
Burggrafenstraße 1
40545 Düsseldorf

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?