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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwältin Karin Stein
Augustastraße 43
52070 Aachen
Rechtsanwalt Andre M. Knapp
Bismarckallee 2a
79098 Freiburg im Breisgau
Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz
Rechtsanwalt Markus Alexander Leonhardt
Kaiserhofstraße 10
60313 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Katharina Deckert
Schlotthauerstraße 4
81541 München
Rechtsanwalt Peter Hoffmann
Obere Hochstraße 30
66450 Bexbach
Rechtsanwalt Wilfried Markus
An der Kirche 1
26897 Esterwegen
Rechtsanwalt Mario Näumayr
Walter-Häbisch-Straße 58
06116 Halle (Saale)

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?