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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Disziplinarrecht

Rechtsanwalt Eugen M. Ewald
Am Steinberg 44
41061 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Jan Peter Feddersen
Hülchrather Straße 15
50670 Köln
Rechtsanwalt Norbert Fattler
Koblenzer Straße 96
53177 Bonn
Rechtsanwalt Dr. Klaus Herrmann
Konrad-Zuse-Ring 12 A
14469 Potsdam

Im Disziplinarrecht kann der richtige Beistand viel bewirken

Pflichten eines Beamten als Grundlage im Disziplinarrecht

Die Sanktionierung eines Fehlverhaltens nach dem Disziplinarrecht kommt nur in Betracht, wenn es klar festgelegte Pflichten für die jeweiligen Beamten gibt, die verletzt worden sein könnten. Die Pflichten und Obliegenheiten für Beamte ergeben sich aus bundesrechtlichen und landesrechtlichen Beamtenvorschriften. Ausgangspunkt für alle beamtenrechtlichen Pflichten ist die sogenannte Treuepflicht. So müssen Beamte zum Beispiel zur steten Dienstleistung bereit sein und der Achtung und dem Vertrauen ihres jeweiligen Berufs gerecht werden.

Das Disziplinarrecht ist aber kein Spezialstrafrecht. Beide Rechtsgebiete - Strafrecht und Disziplinarrecht - stehen nebeneinander, weshalb strafrechtliche Verfehlungen (Untreue, Vorteilsnahme etc.) sowohl ein Strafverfahren, als auch ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen können.

Disziplinarmaßnahmen nach dem Bundesdisziplinargesetz

Grundlage des Disziplinarrechts und der Disziplinarmaßnahmen ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG). Die Disziplinargesetze der Länder sind mit dem Bundesgesetz vergleichbar. Für Bundesbeamte kennt das BDG die Maßnahmen Verweis, Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, die Degradierung (Zurückstufung) und letztlich auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Auch gegen Beamte im Ruhestand können Maßnahmen verhängt werden, hier allerdings nur die Kürzung des Ruhegehalts oder die Aberkennung des Ruhegehalts.

Das Disziplinarverfahren kann innerhalb der Behörde oder auch gerichtlich geführt werden. Dafür gibt es bei den Verwaltungsgerichten Kammern (Verwaltungsgericht) bzw. Senate (Oberverwaltungsgericht) für Disziplinarsachen. Unter Umständen können Verfehlungen eines Beamten disziplinarrechtliche und zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das ist jedoch kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung: Die Sanktionen aus beiden Bereichen verfolgen unterschiedliche Ziele. Das Strafrecht verfolgt die Vergeltung des Unrechts und soll auch präventiv wirken, das Disziplinarrecht verfolgt allein den Erziehungsgedanken der Beamten.

Für Soldaten findet ein spezielles Disziplinarrecht Anwendung, die Wehrdisziplinarordnung (WDO), deren Einhaltung von den Wehrdienstgerichten überprüft wird.

Der besondere Hinweis

Kommt es zu einem Strafverfahren ist es meist so, dass bis zum Abschluss des Strafverfahrens das Disziplinarverfahren ruht. Gerade bei der Kombination aus Strafrecht und Disziplinarrecht drohen den Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen, beispielsweise der Verlust des Beamtenstatus. Doch nicht nur in Fällen, in denen der Beamtenstatus in Gefahr ist, empfiehlt es sich anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn auch schon bevor Ärger droht, kann eine Rechtsanwalt für Disziplinarrecht über Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis aufklären.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Disziplinarrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Disziplinarverfahren.

FAQ zur Anwalt-Suche

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