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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Flugverspätung

Rechtsanwalt Jens Hamschmidt
Ratzeburger Allee 14a
23564 Lübeck
Rechtsanwalt Michael Doll
Schulstraße 23
72250 Freudenstadt
Rechtsanwalt Detlev Napp
Kirchdorfer Straße 84
21109 Hamburg
Rechtsanwalt Dieter M. Thiele
Max-Josefs-Platz 25
83022 Rosenheim
Rechtsanwältin Katja Spies
Königsteiner Straße 139
65929 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Michael Gödde
Eichendorffstraße 25
51147 Köln
Rechtsanwalt Dirk Zurmühlen
Huyssenallee 99 - 103
45128 Essen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Rechtsanwalt Dirk Heyn
Treskowallee 125
10318 Berlin

Flugverspätung erst ab einer gewissen Dauer

Flugstrecke ist relevant für Flugverspätung

Die Verspätung bei Flügen mit einer Flugdistanz bis zu 1500 km muss mindestens zwei Stunden betragen, damit man von einer rechtlich relevanten Flugverspätung sprechen kann. Generell gilt: Je weiter die Flugstrecke, desto größer muss die Verspätung sein, damit Ansprüche entstehen.

Geregelt ist dies und mehr in der EU-Verordnung Nr. 261/2004/EG, der Fluggastrechteverordnung. Diese Verordnung kommt bei allen in der EU startenden Flügen zur Anwendung und bei allen Flügen, die aus Drittstaaten kommen und in der EU landen, wenn die entsprechende Airline ihren Sitz in der EU hat.

Rechte bei Flugverspätungen

Wenn es zu einer Flugverspätung nach der Fluggastrechteverordnung kommt, stehen Betroffenen zwei Rechte zu: Neben Unterstützungsleistungen (Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterbringungen, Ersatz notwendiger Transportkosten oder bestimmter Telefonkosten), werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausgleichsleistungen gewährt. Ausgleichsleistungen werden - anders als Unterstützungsleistungen - allerdings nur gewährt, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung auch verantwortlich ist, also kein außergewöhnlicher Umstand (z. B. Streik, Naturereignis wie ein massiver Vulkanausbruch) vorliegt.

Wichtigste Voraussetzung für eine Ausgleichsleistung bei Flugverspätungen ist außerdem eine verspätete Ankunft am Zielflughafen von mindestens drei Stunden. Die Höhe der Ausgleichsleistungen bei Flugverspätungen richtet sich dann nach der Flugdistanz und liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Unerheblich für die Höhe der Ausgleichsleistung ist der Ticketpreis oder bei welchem Anbieter der Flug gebucht wurde. Bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden kann der Passagier von seinem Flug zurücktreten. Dann müssen dem Reisenden die vollständigen Flugscheinkosten erstatten werden oder er muss - wahlweise! - eine alternative Beförderung zum Ausgangspunkt oder Endziel seines ursprünglich geplanten Fluges angeboten bekommen.

Rechte bei Flugverspätungen richtig durchsetzen

Fluggesellschaften setzen bei Ansprüchen von Passagieren auf Ausgleichsleistungen wegen Flugverspätungen häufig auf die Unerfahrenheit der Passagiere und kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht oder nur ungenügend nach. Außerdem ist nicht jedes schlechte Wetter gleich höhere Gewalt oder bei jedem Streik gleich die Verantwortlichkeit der Airlines zu verneinen. Auch in solchen Fällen kann bei einer erheblichen Flugverspätung ein Anspruch bestehen. Schließlich kommt es vor allem bei Flugverspätungen immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Deswegen ist es ratsam, für die Durchsetzung der Rechte einen kompetenten Rechtsanwalt für Reiserecht zu konsultieren, der Sie auch über gerichtliche Entscheidungen zum Thema Flugverspätungen informieren kann.

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