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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Flugverspätung

Rechtsanwalt Stefan Krull
Wetzellplatz 2
31137 Hildesheim
Rechtsanwalt Michael Pietsch
Mendelssohnstraße 14
40233 Düsseldorf
Rechtsanwalt Thorwald Ruff
Blumenstraße 27
70182 Stuttgart
Rechtsanwältin Charlotte Hoffmann
Konrad-Adenauer-Straße 27
65232 Taunusstein
Rechtsanwalt Michael Gödde
Eichendorffstraße 25
51147 Köln
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter
Carlsgarten 10B
10318 Berlin (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Dieter M. Thiele
Max-Josefs-Platz 25
83022 Rosenheim
Rechtsanwalt Detlev Napp
Kirchdorfer Straße 84
21109 Hamburg

Flugverspätung erst ab einer gewissen Dauer

Flugstrecke ist relevant für Flugverspätung

Die Verspätung bei Flügen mit einer Flugdistanz bis zu 1500 km muss mindestens zwei Stunden betragen, damit man von einer rechtlich relevanten Flugverspätung sprechen kann. Generell gilt: Je weiter die Flugstrecke, desto größer muss die Verspätung sein, damit Ansprüche entstehen.

Geregelt ist dies und mehr in der EU-Verordnung Nr. 261/2004/EG, der Fluggastrechteverordnung. Diese Verordnung kommt bei allen in der EU startenden Flügen zur Anwendung und bei allen Flügen, die aus Drittstaaten kommen und in der EU landen, wenn die entsprechende Airline ihren Sitz in der EU hat.

Rechte bei Flugverspätungen

Wenn es zu einer Flugverspätung nach der Fluggastrechteverordnung kommt, stehen Betroffenen zwei Rechte zu: Neben Unterstützungsleistungen (Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterbringungen, Ersatz notwendiger Transportkosten oder bestimmter Telefonkosten), werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausgleichsleistungen gewährt. Ausgleichsleistungen werden - anders als Unterstützungsleistungen - allerdings nur gewährt, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung auch verantwortlich ist, also kein außergewöhnlicher Umstand (z. B. Streik, Naturereignis wie ein massiver Vulkanausbruch) vorliegt.

Wichtigste Voraussetzung für eine Ausgleichsleistung bei Flugverspätungen ist außerdem eine verspätete Ankunft am Zielflughafen von mindestens drei Stunden. Die Höhe der Ausgleichsleistungen bei Flugverspätungen richtet sich dann nach der Flugdistanz und liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Unerheblich für die Höhe der Ausgleichsleistung ist der Ticketpreis oder bei welchem Anbieter der Flug gebucht wurde. Bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden kann der Passagier von seinem Flug zurücktreten. Dann müssen dem Reisenden die vollständigen Flugscheinkosten erstatten werden oder er muss - wahlweise! - eine alternative Beförderung zum Ausgangspunkt oder Endziel seines ursprünglich geplanten Fluges angeboten bekommen.

Rechte bei Flugverspätungen richtig durchsetzen

Fluggesellschaften setzen bei Ansprüchen von Passagieren auf Ausgleichsleistungen wegen Flugverspätungen häufig auf die Unerfahrenheit der Passagiere und kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht oder nur ungenügend nach. Außerdem ist nicht jedes schlechte Wetter gleich höhere Gewalt oder bei jedem Streik gleich die Verantwortlichkeit der Airlines zu verneinen. Auch in solchen Fällen kann bei einer erheblichen Flugverspätung ein Anspruch bestehen. Schließlich kommt es vor allem bei Flugverspätungen immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Deswegen ist es ratsam, für die Durchsetzung der Rechte einen kompetenten Rechtsanwalt für Reiserecht zu konsultieren, der Sie auch über gerichtliche Entscheidungen zum Thema Flugverspätungen informieren kann.

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FAQ zur Anwalt-Suche

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