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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Grundstücksrecht

Rechtsanwalt Harald Fontaine
Goldröschenweg 17
22391 Hamburg
Rechtsanwalt Stefan Striether
Frankfurter Straße 35
61118 Bad Vilbel
Rechtsanwältin Irene Krüger
Venloer Straße 75
50259 Pulheim
Rechtsanwalt Jens Reichmann
An der Egge 7
57392 Schmallenberg
Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Bahnhofstraße 1
69115 Heidelberg
Rechtsanwalt Karol Karpinski
Niedergirmeser Weg 67
35576 Wetzlar
Rechtsanwalt Martin Hesse
Venloer Straße 383 b
50825 Köln
Rechtsanwalt Dr. iur. Patrick Riebe
Weender Landstaße 6
37073 Göttingen
Rechtsanwalt René Berger
Friedrich-Engels-Straße 4
15711 Königs Wusterhausen (Zweigniederlassung)

Grundstücksrecht - vor dem Gang zum Notar hilft oft der Gang zum Rechtsanwalt

Grundlagen des Grundstücksrechts im BGB

Die rechtlichen Grundlagen finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das BGB ist das wichtigste Regelungswerk im Grundstücksrecht. Darin finden sich beispielsweise Vorschriften zum Grundstückskauf oder Grundstücksverkauf, zum Übergang von Eigentum an Grundstücken und zu den beschränkt dinglichen Rechten. Außerdem finden sich im BGB auch Normen, die formelle Voraussetzungen für Grundstückskaufverträge aufstellen. Aufgrund des oft recht hohen Wertes von Grund und Boden müssen Verträge, die den Verkauf von Grundstücken zum Inhalt haben, notariell beurkundet werden ("Übereilungsschutz"). Der Notar klärt die Vertragsparteien vor Abschluss des Vertrages darüber auf, welche Rechte und Pflichten mit dem Erwerb des Grundstücks einhergehen.

Das Eigentum an Grundstücken geht durch die sog. Auflassung vom Verkäufer auf den Käufer über. Die Auflassung wird beim Grundbuchamt in das Grundbuch eingetragen. Von der Regelung der Auflassung gibt es Ausnahmen, wie z. B. den Eigentumsübergang kraft Gesetzes im Erbfall oder beim Zuschlag im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

Besonderheiten im Grundstücksrecht: Die Vormerkung

Neben der notariellen Beurkundung der Verträge und der sog. Auflassung weist das Grundstücksrecht weitere Besonderheiten auf. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Abwicklung von Rechtsgeschäften im Grundstücksrecht oft eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Unter Umständen können sich finanzielle Verhältnisse oder Interessen verändern und zuvor getroffene Einigungen bedrohen. Das stellt vor dem Hintergrund von Finanzierungsfragen bei Grundstückskäufen auf Seiten des Käufers oft ein Risiko dar, dem man im Grundstücksrecht mit einem besonderen Konstrukt begegnen kann: Durch die Vormerkung kann der Käufer seinen Anspruch auf Eigentumsübergang an dem Grundstück sichern. Auch die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Eine weitere Besonderheit im Grundstücksrecht ist die Rangfolge der Rechte an einem Grundstück. Hier sind vor allem die Grundpfandrechte zu berücksichtigen, deren Systematik und Bedeutung idealerweise von einem Rechtsanwalt für Grundstücksrecht erläutert wird. Zu den wesentlichen Grundpfandrechten, die an einem Grundstück in der Regel zur Sicherung von Krediten eingeräumt werden, zählt z.B. die Hypothek und die Grundschuld (Pfandrechte zur Kreditsicherung). Diese Grundpfandrechte werden im Grundbuch entsprechend eingetragen.

Besonderer Hinweis

Sowohl im Hinblick auf die Besonderheiten des Grundstücksrechts als auch in Bezug auf die hohen Werte von Grund und Boden, sollten alle Eventualitäten bei einem Kauf oder Verkauf von Grundstücken bedacht werden. Gleiches gilt, wenn beschränkt dingliche Rechte als Sicherheiten für Darlehen genutzt werden sollen. In solchen Fällen kann anwaltliche Beratung vor dem Notartermin - und schon deutlich im Vorfeld - vor Überraschungen schützen. Suchen Sie jetzt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Grundstücksrecht und finden Sie ihn über den Anwalt-Suchservice.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Grundstücksrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Grundbuch, Grundstückserwerb, Grundstückskaufvertrag.

FAQ zur Anwalt-Suche

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