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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Haftpflichtrecht

Rechtsanwalt Harald Fontaine
Goldröschenweg 17
22391 Hamburg
Rechtsanwalt Sebastian Steineke
Zum Herrgottsgraben 22
16816 Neuruppin
Rechtsanwalt Markus Kunzfeld
Robert-Bosch-Straße 58
61184 Karben
Rechtsanwalt Harald Sütterlin
Hockenheimer Straße 19
68809 Neulußheim
Rechtsanwalt Martin Diebold
Wöhrdstraße 5
72072 Tübingen
Rechtsanwalt Hannes Linke
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Markus Gerd Krämer
Subbelrather Straße 15a
50823 Köln

Haftpflichtrecht: Wann ein Regress möglich ist

Haftung und Haftpflichtrecht

Das Haftpflichtrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet und ist nicht übergreifend in einem Gesetzeswerk niedergeschrieben. Denn das Haftpflichtgesetz (HPflG) regelt nur die Haftung der Betreiber von Schienen- bzw. Schwebebahnen, Betreibern von Energieanlagen oder Bergwerken. Das Haftpflichtrecht setzt sich vielmehr aus gesetzlichen Vorschriften zusammen, die alle einen gemeinsamen Gegenstand haben: die Haftung einer Person oder eines Unternehmens wegen der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten. Die Vorschriften hierzu finden sich im Zivilrecht, dort im Bürgerlichen Gesetzbuch aber auch in anderen Gesetzen wie z. B. dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), dem Straßenverkehrsgesetz (StrVG). Eine gesetzliche Definition für "Haftpflicht" existiert nicht. Das Gesetz verwendet vielmehr den Begriff der "Haftung". Dabei haftet die entsprechende Person "auf etwas", z. B. auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Haftung nach dem Gesetz

Eine Haftung nach dem Haftpflichtrecht kann sich ergeben, wenn eine Person eine gesetzliche Pflicht verletzt - aktiv oder auch durch bloßes Unterlassen, also Nichtstun. So haftet eine Person z. B. aufgrund Gesetzes, wenn der eigene Hund eine Person beißt (Tierhalterhaftung!) oder im Zweifel haftet der Eigentümer einen Hauses, wenn einem Passanten ein lockerer Dachziegel auf den Kopf fällt. Eine Haftung nach dem Gesetz ergibt sich auch, wenn eine Person eine andere Person verletzt oder sogar tötet (unerlaubte Handlung), z. B. bei einem Verkehrsunfall oder bei einer Schlägerei. Gegen die finanziellen Folgen bei derartigen Schäden kann man sich z. B. durch den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung oder eine Privathaftpflichtversicherung absichern.

Haftung nach Vertrag

Neben der Haftung wegen Verletzung von Gesetzen, ist vor allem die Haftung aus Vertragsverletzung Gegenstand des Haftpflichtrechts. Verletzt z. B. ein Arzt den Arztvertrag oder den Behandlungsvertrag, kann sich hieraus ein Haftungsfall ergeben. Das gleiche gilt bei einem Rechtsanwalt und dem Beratungsvertrag, den dieser mit seinen Mandanten schließt. Gegen die Inanspruchnahme aus dem Haftpflichtrecht sichern sich Ärzte, Rechtsanwälte aber auch Steuerberater und Architekten mit einer sogenannten Berufshaftpflichtversicherung ab.

Besonderer Tipp

Die Haftungsfallen, in die man tappen kann um sich dann mit den Rechtsfolgen des Haftpflichtrechts konfrontiert zu sehen, sind vielfältig. Um sich gegen die Schäden aus privaten und beruflichen Aktivitäten abzusichern, ist der Abschluss entsprechender Haftpflichtversicherungen ratsam. Kommt es zu einem Haftungsfall, kann ein Rechtsanwalt für Haftpflichtrecht Ihnen zuverlässig mitteilen, ob Sie tatsächlich haften und ob ein Haftungsfall von Ihrer Versicherung gedeckt ist. Finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Haftpflichtrecht mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

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