Ihren Anwalt für Internationales Familienrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Internationales Familienrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Internationales Familienrecht

Rechtsanwältin Nicole Rinau
Kurfürstendamm 157/158
10709 Berlin
Rechtsanwalt Joachim Heilborn
Obotritenring 109
19053 Schwerin
Rechtsanwältin Ursula Weddig
Wilhelmstraße 4
65185 Wiesbaden
Rechtsanwältin Eva-Maria Backmeister
Louisenstraße 53-57
61348 Bad Homburg
Rechtsanwältin Waltraud Kühn
   (1 Bewertung)
Frankfurter Straße 6
61462 Königstein im Taunus

Internationales Familienrecht - welches Recht kommt wann zur Anwendung?

Internationales Familienrecht ist nationales Recht

Auch das internationale Familienrecht hat keine eigenen materiellrechtlichen Regelungsinhalte. Auch in diesem Bereich des IPR klären die Vorschriften des nationalen Rechts (EGBGB) nur, in welchem Fall mit Auslandsbezug welches nationale Recht gilt. Damit legt das internationale Familienrecht auch fest, welches Gericht in einem Fall mit Auslandsbezug für eine Entscheidung zuständig ist, welches Gericht also angerufen werden muss. Somit ist auch das internationale Familienrecht wie das gesamte internationale Privatrecht Kollisionsrecht.

Unterschiedliches internationales Recht

Wichtig ist zu bedenken, dass bei internationalem Bezug für unterschiedliche Bereiche innerhalb eines Lebenssachverhaltes (z. B. Scheidung) unterschiedliche Rechtsordnungen gelten können. Für eine Scheidung eines Paares, kann es dazu kommen, dass für die Scheidung selbst deutsches Recht gilt, für die Vermögensauseinandersetzung aber eine andere Rechtsordnung. Zu beachten ist auch, dass für die Scheidung von Ehen mit Auslandsbezug auch die sogenannte ROM III Verordnung der Europäischen Union unmittelbar zur Anwendung kommen kann. Diese europäische Verordnung knüpft nun für die Frage des anwendbaren Rechts nicht mehr an die Staatsangehörigkeit, sondern an den gewöhnlichen Aufenthalt an. Nicht von der Verordnung ROM III erfasst werden Fragen zum elterlichen Unterhalt beziehungsweise zur elterlichen Sorge und zur Auseinandersetzung des Vermögens.

Auslandsbezug und Anknüpfungspunkt

Der Auslandsbezug eines Sachverhaltes ist von grundlegender Bedeutung für das internationale Familienrecht. Nur wenn ein Sachverhalt aus dem Familienrecht eine ausreichend starke Beziehung zu einem anderen Land als Deutschland aufweist, ist internationales Familienrecht überhaupt einschlägig. Kommt man bei der Ermittlung zu dem Ergebnis, dass für einen bestimmten Lebenssachverhalt der relevante Anknüpfungspunkt der einschlägigen Kollisionsnorm auf das Rechtssystem eines anderen Landes verweist, ist dieses Recht anwendbar. Voraussetzung ist aber, dass auch das nationale Recht dieses Landes davon ausgeht, dass sein Recht anwendbar ist. Wird im Ausland auf das deutsche Recht zurückverwiesen, findet das deutsche Recht Anwendung.

Achtung: Die internationale Zuständigkeit eines Gerichts hängt nicht immer von der Anwendbarkeit des Rechts dieses Staates ab! Das Recht, das auf einen Sachverhalt angewendet wird führt nicht automatisch dazu, dass die Gerichte dieses Landes für Streitigkeiten zuständig sind. So kann es also passieren, dass deutsche Gerichte das Recht eines anderen Landes prüfen und beurteilen müssen.

Besonderer Tipp

Allein dieses Beispiel, aber auch das Thema "Rückverweisung", zeigt, dass das internationale Familienrecht sehr komplex sein kann, unterschiedliche Rechtsordnungen für Scheidung, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung zu Anwendung kommen können. Man selbst verliert in diesen Fällen schnell den Überblick und meist geht es um viel.

Finden Sie einen Rechtsanwalt für internationales Familienrecht mit dem Anwalt-Suchservice, damit Sie gut beraten sind, egal wie kompliziert Ihr Fall aus dem internationalen Familienrecht ist.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?