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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Kaufvertrag

Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Obere-Masch-Straße 22
37073 Göttingen
Rechtsanwalt Frank Robotta
Granitstraße 46
94051 Hauzenberg
Rechtsanwalt Ralf Künne
Elberfelder Straße 1
58095 Hagen
Rechtsanwalt Dr. Boris Lothar Wolkowski
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Dirk Sommer
Niederstedter Weg 11
61348 Bad Homburg
Rechtsanwalt Thomas Blank
Witteringstraße 1
45130 Essen
Rechtsanwalt Ralf Husch
Römlinghovener Straße 37a
53227 Bonn
Rechtsanwalt André Sämann
Herzogswall 34
45657 Recklinghausen

Rechte und Pflichten beim Kaufvertrag

Kaufvertrag nicht immer schriftlich abzuschließen

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Käufer und Verkäufer Waren gegen Geld austauschen. Der Käufer hat beim Kaufvertrag deshalb Anspruch auf Übereignung der mangelfreien (Kauf-)Sache, der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Kaufvertrag ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Also kann der Kaufvertrag schriftlich, mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Konkludent kommt ein Kaufvertrag z. B. im Supermarkt zustande, wenn Dinge auf das Kassenband gelegt werden.

Rechtsgrundlage für den Kaufvertrag

Geregelt ist der Kaufvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Entscheidend für den Erfüllungsanspruch von Käufer und Verkäufer sind aber in erster Linie weder die allgemeinen noch die speziellen Regelungen des BGB zum Kaufvertrag, sondern der Inhalt des konkret abgeschlossenen Kaufvertrags! Nur wenn der Kaufvertrag z. B. zum Erfüllungsort, zur Fälligkeit oder Gewährleistung keine Regelung enthält, greift das Gesetz.

Grenzen der Vertragsfreiheit beim Kaufvertrag

Für bestimmte Vertragsarten hat der Gesetzgeber die Vertragsfreiheit für den Kaufvertrag aber eingeschränkt: Werden z. B. die Nebenbestimmungen zum Kaufvertrag in AGB geregelt, dürfen diese nicht unangemessen benachteiligend sein. Daneben gelten für einen Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) weitere Besonderheiten, die u. a. auf die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EU zurückgehen.

Erfüllung und Nacherfüllung im Kaufvertrag

Als Käufer hat man beim Kaufvertrag den Anspruch auf Übereignung und Übergabe der mangelfreien Sache. Ist die gekaufte Sache aber mangelhaft, bleibt der ursprüngliche Erfüllungsanspruch aus dem Kaufvertrag bestehen, da der Verkäufer noch nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Käufer hat dann allerdings weitere Ansprüche, und zwar aus der Gewährleistung. Beim Kaufvertrag kann der Käufer bei mangelhafter Ware erst Nacherfüllung verlangen. Bleibt das erfolglos, kann er den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Sie haben Fragen zum Kaufvertrag?

Sie wollen wissen, wer die Beweislast beim Kaufvertrag für einen Sachmangel trägt? Sie wollen wissen, wann Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können oder welche Ansprüche Sie aus einer Garantie bzw. aus der Gewährleistung haben? Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und der Verkäufer behauptet, die Sache sei mangelfrei, oder verweigert die Nacherfüllung? Oder sind Sie Verkäufer und benötigen Hilfe beim Forderungseinzug (Inkasso) , weil Ihr Kunde nicht zahlt?

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FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
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Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?