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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Körperverletzung

Rechtsanwältin Birgit Sauckel
Seckenheimer Straße 24
68165 Mannheim
Rechtsanwalt Dirk Osthoff
Melsunger Straße 3
34123 Kassel
Rechtsanwalt Nikias Benedict Roth
Hingbergstraße 377
45472 Mülheim an der Ruhr
Rechtsanwalt Andreas Babilon
Kreuzbroicher Straße 21
51375 Leverkusen
Rechtsanwältin Uta Hervol
Eversbuschstraße 114
80999 München
Rechtsanwalt Ulrich Bodscheller
Augsburger Straße 11
89312 Günzburg
Rechtsanwalt Hans-Peter Grimm
Landauer Straße 25
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Hilmar Lampert
Rathenaustraße 7
95444 Bayreuth
Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Oscar-Walcker-Straße 36
71636 Ludwigsburg

Wodurch begeht man eine Körperverletzung?

Unter einer Körperverletzung versteht man eine Handlung, durch die jemand anderer körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Dies kann bei einer Kneipenschlägerei geschehen, aber auch bei einer ärztlichen Behandlung. Die Tat richtet sich gegen die körperliche Unversehrtheit des anderen. Eine Körperverletzung kann bereits vorliegen, wenn das körperliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt wird. Die Körperverletzung kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Die Strafe bei Vorsatz ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch eine versuchte Körperverletzung ist strafbar.

Beispiele

Nicht als Körperverletzung werden meist Handlungen angesehen, die zwar unangenehm sind oder Ekel hervorrufen können, die aber noch keine wesentliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens darstellen - wie etwa ein Anspucken. Allerdings kann man sich hier wegen einer Beleidung strafbar machen. Sobald nicht nur ganz unwesentliche Schmerzen verursacht werden, ist von einer Misshandlung und damit einer Körperverletzung auszugehen. Die körperliche Unversehtheit ist beeinträchtigt, sobald Spuren zurückbleiben - wie Schnitte, Prellungen oder ein blaues Auge. Unter einer Gesundheitsschädigung ist ein krankhafter Zustand zu verstehen, also etwa ein gebrochener Arm oder eine Vergiftung.

Wesentlich?

Eine Gesundheitsschädigung sehen die Gerichte nur als strafbar an, wenn sie keine Bagatelle ist. So kann es eine Körperverletzung darstellen, wenn ein anderer mit einer ernsthaften Krankheit angesteckt wird. Bei einem Schnupfen wird dies nicht bestraft. Wird jemand in einem anderen Getränk ein Glas Schnaps verabreicht, wird dies nicht als Straftat anzusehen sein. Wird ihm genug für eine Alkoholvergiftung gegeben oder enthält sein Glas Medikamente, von denen er tagelang krank ist, liegt eine (gefährliche) Körperverletzung vor. Dies gilt auch für das Verabreichen von KO-Tropfen.

Einwilligung

Nicht strafbar ist eine Körperverletzung, wenn der Verletzte vorher einwilligt. Warum sollte er dies tun? Nun, dies passiert jeden Tag - bei Ärzten und anderen medizinischen Berufen, auch beim Ohrlochstechen oder Tätowieren. Aber: Man kann sich trotz Einwilligung strafbar machen. Das Gesetz macht die Strafbarkeit trotz Einwilligung davon abhängig, dass der Täter "gegen die guten Sitten verstößt" (§ 228 StGB), etwa unfachmännisch vorgeht. Gerade wenn es um feine Abstufungen und Abwägungsfragen geht, ist der Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes hilfreich, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat.

Gefährliche Körperverletzung und weitere Varianten

Die gefährliche Körperverletzung ist ein eigener Straftatbestand. Sie liegt zum Beispiel vor, wenn Gift, andere gefährliche Stoffe oder Waffen benutzt werden. Auch eine Begehung durch mehrere Personen, auf heimtückische Art (Auflauern) oder auf lebensgefährliche Art sind eine gefährliche Körperverletzung. Der Strafrahmen bewegt sich hier zwischen drei Monaten und zehn Jahren. Mit mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren wird die schwere Körperverletzung bestraft (z.B. dauerhafte körperliche Schäden, Verlust von Gliedmaßen, Gehör, Zeugungsfähigkeit, Sehkraft). Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge liegt die Mindestrafe bei drei Jahren, das Strafmaß kann höher ausfallen.

Die vorsätzliche und die fahrlässige einfache Körperverletzung werden nur vom Staat verfolgt, wenn der Betroffene dies beantragt. Als Verletzter müssen Sie also die Tat nicht nur anzeigen (=melden), sondern auch formell einen Strafantrag stellen. Die Staatsanwaltschaft kann von sich aus einschreiten, wenn sie der Ansicht ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt.

FAQ zur Anwalt-Suche

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