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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Krankentagegeldversicherung

Rechtsanwältin Claudia Wagner
Schulstraße 15
02977 Hoyerswerda (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Helmut Schneider
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwältin Jana Jeschke
Schönhauser Allee 144
10435 Berlin
Rechtsanwalt Markus Nöbel
Kerpstraße 11
53844 Troisdorf
Rechtsanwalt Andreas Babilon
Kreuzbroicher Straße 21
51375 Leverkusen
Rechtsanwalt Nikolas Egelriede
Wandsbeker Marktstraße 146
22041 Hamburg
Rechtsanwältin Gabriele Weimann, LL.M.
Reitzensteinstraße 4
45657 Recklinghausen
Rechtsanwalt Christian Hopfner
Hermann-Köhl-Straße 2 a
93049 Regensburg

Infos zur Krankentagegeldversicherung

Was ist die Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Versicherung gegen Einkommensausfälle im Krankheitsfall. Man spricht deswegen bei der Krankentagegeldversicherung auch von einer Verdienstausfallversicherung, denn der Versicherungsschutz der Krankentagegeldversicherung bezieht sich auf Verdienstausfälle wegen Arbeitsunfähigkeit z. B. bei Krankheit oder nach einem Unfall. Die Krankentagegeldversicherung wird oft mit der Krankenhaustagegeldversicherung verwechselt. Im Gegensatz zur Krankgentagegeldversicherung umfasst der Versicherungsschutz einer Krankenhaustagegeldversicherung nur die Kosten für die Dauer des Krankenhausaufenthalts (z. B. gesetzliche Zuzahlung, Telefongebühren, Kinderbetreuung). Der Versicherungsschutz der Krankentagegeldversicherung ist weiter: Sie tritt immer ein, wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist – unabhängig davon, ob man im Krankenhaus oder zu Hause ist.

Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung ist also eine freiwillige Zusatzversicherung, die nicht jeder abschließen muss. Gerade Arbeitnehmer sind bei Arbeitsunfähigkeit durch die Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFortG) geschützt. Bei längerer Krankheit (mehr als sechs Wochen) springt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein. Aber Achtung: Das Krankengeld der Krankenkassen beträgt nur 70 % des Nettoverdienstes mit einem bestimmten Höchstbetrag (2015: 96,25 Euro/Tag bzw. 2.534,50 Euro netto im Monat). Arbeitnehmer mit hohem Einkommen müssen bei längeren Krankheiten deshalb Einkommenseinbußen hinnehmen, die die Krankentagegeldversicherung auffangen kann. Die Krankentagegeldversicherung lohnt sich also bei Arbeitnehmern mit hohem Einkommen. Noch wichtiger ist sie aber für privat Versicherte wie z. B. Selbstständige und Freiberufler. Für sie gilt weder die Lohnfortzahlung noch das Krankengeld. Verdienstausfälle kann damit nur die Krankentagegeldversicherung kompensieren. Für Freiberufler und andere Selbstständige ist die Krankentagegeldversicherung damit eine Existenzversicherung.

Rechtsgrundlage für die Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung fällt als private Versicherung unter das Vertragsversicherungsgesetz (VVG) und zählt damit nicht zum Sozialrecht. Aber Achtung: Die meisten Rechte und Pflichten des Versicherten ergeben sich trotzdem aus dem Versicherungsvertrag mit der Krankentagegeldversicherung. Oft verweist dieser auf die Musterbedingungen der Krankentagegeldversicherung (MBKT oder MB/KT).

Probleme mit der Krankentagegeldversicherung?

Sie wollen eine Krankentagegeldversicherung abschließen und sind unsicher, wie Sie welche Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit der Krankentagegeldversicherung beantworten müssen? Oder zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht, weil Sie angeblich Obliegenheiten verletzt haben oder arbeitslos wurden? Machen Sie Ihre Ansprüche gegen die Krankentagegeldversicherung geltend. Einen passenden Rechtsanwalt für Versicherungsrecht finden Sie mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?