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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Krankenversicherung

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Rechtsanwältin Claudia Thinesse-Wiehofsky
Nördliche Auffahrtsallee 19
80638 München
Rechtsanwalt Wolfgang Reich
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Björn Stute
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Rechtsanwältin Dörte Finger
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47051 Duisburg
Rechtsanwalt Thomas Franz
Baseler Straße 35-37
60329 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Kornelia Punk
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach
Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Hauptstraße 63
69469 Weinheim
Rechtsanwältin Stefanie Maas
Vierinhausen 81a
42857 Remscheid

Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Was ist die bessere Wahl?

Rechtsgrundlage der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, wobei man aber grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung hat. Die rechtlichen Grundpfeiler für die gesetzlichen Krankenversicherung sind dabei z.B. die Vorschriften des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) und das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), während die Regelungen für private Krankenversicherungen hauptsächlich auf dem Unternehmensrecht, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) basieren.

Verschiedene Formen und Modelle der Krankenversicherung

Durch das zweigliedrige oder auch "duale Krankenversicherungssystem" kann eine private Krankenversicherung im deutschen Gesundheitssystem sowohl anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden, als auch zur Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. private Zahnzusatzversicherung etc.. Je nachdem ob man nur eine Versicherung abgeschlossen hat oder mehrere Versicherungen gleichzeitig abschließt, unterscheidet man bei der privaten Krankenversicherung zwischen der Vollversicherung, der Teilversicherung und der privaten Zusatzversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet man zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und sonstigen Versicherten: Studenten können sich z. B. zu besonderen Tarifen freiwillig versichern. Ein klassisches Beispiel der "sonstigen Versicherten" sind Familienversicherte, also Eheleute oder Kinder, die z. B. mit unter dem Versicherungsvertrag des Familienvaters versichert sind. Und sogar Krankenversicherungen für Haustiere wie z. B. für Hunde und Katzen existieren inzwischen: Diese Versicherungen erstatten Tierhaltern nach Vorgabe des Versicherungsvertrages z. B. Tierarztkosten.

Aufgabe und Leistungen der Krankenversicherung

Die Hauptaufgabe der Krankenversicherung ist, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Eine Krankenversicherung erstattet deshalb Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft oder nach Unfällen. Diverse Vorbeugemaßnahmen werden ebenfalls übernommen. Das Leistungsspektrum der Krankenversicherungen ist sehr vielfältig und vor allem je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich - gerade im Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Krankenversicherung. Zum Beispiel enthält eine (private) Zusatzversicherung für Zahngesundheit spezielle Leistungen für den Zahnersatz.

Krankenversicherung: ein Meer der Möglichkeiten

Das Spektrum der Krankenversicherung ist vielfältig: Es reicht von der normalen (Grund-) Versicherung für Jedermann, über Angebote für besondere Gruppen wie Studenten oder Rentner bis hin zu speziellen Krankenversicherungen für Tiere. So vielfältig hier die Möglichkeiten der Versicherung sind, so vielgestaltig sind auch die rechtlichen Streitigkeiten, die zwischen Versicherungsgesellschaft und Versichertem entstehen können. Benötigen Sie Unterstützung in einem Streit mit Ihrer Krankenversicherung? Finden Sie den passenden Rechtsanwalt ganz unkompliziert mit dem Anwalt-Suchservice!

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