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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Krankenversicherungsrecht

Rechtsanwalt Udo Harms
Goethestraße 2
32584 Löhne
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin
Rechtsanwalt Wolfgang Reich
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwältin Kornelia Punk
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Karl-Marx-Straße 214
12055 Berlin

Was ist das Krankenversicherungsrecht?

Die Krankenversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems. Das Krankversicherungsrecht enthält die wesentlichen Normen und Regelungen zur Ausgestaltung der Krankversicherungen. Unterteilt werden die Krankenversicherungen in die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV). Wichtigstes Reglungswerk ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Es wird unter anderem ergänzt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG). In der Bundesrepublik gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Grundsätzlich müssen alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in einer Krankenversicherung versichert sein - Krankenversicherungen trifft deswegen eine Aufnahmepflicht.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sollen die Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederherstellen oder ihren Gesundheitszustand verbessern. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich alle den gleichen Anspruch auf Leistung. Die GKV ist Teil eines Solidaritätsprinzips und die Beiträge der Versicherten richten sich nach deren Einkommen. Insbesondere Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und Rentner aber auch Arbeitslose sind grundsätzlich in der GKV pflichtversichert. In der Wahl der Krankenkasse sind die Versicherten dabei frei. Selbstständige können sich außerdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Private Krankenversicherung

Gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht nicht, so kann man sich in einer privaten Krankenversicherung versichern. Das spielt vor allem eine Rolle für Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder für Personen, die aufgrund der Höhe ihres Einkommens keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Auch private Krankenversicherungen trifft eine Aufnahmeverpflichtung für Menschen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Dafür gibt es in privaten Krankenversicherungen sogenannte Basistarife. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht die Möglichkeit, Zusatzversicherungen in einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Krankenversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Hilfsmittelversorgung, Rehabilitation.

FAQ zur Anwalt-Suche

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