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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mieterschutz

Rechtsanwalt Björn Stute
Eppendorfer Landstraße 54
20249 Hamburg

Wie weit der Mieterschutz geht

Mieterschutz ist ein Oberbegriff für alle gesetzlichen Vorschriften, die verhindern, dass Ihr Vermieter Sie nach Belieben auf die Straße setzt, Ihre Miete grenzenlos erhöht oder sonst mit Ihnen als Mieter umspringt, wie es ihm gefällt. Diese Regeln finden sich im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wie eine Kaution festgesetzt wird

Ein Beispiel für eine mieterschützende Regelung ist die Vorschrift über die Kaution oder Mietsicherheit. Diese darf nach dem Gesetz höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen - nicht mehr. Und das bedeutet, dass der Vermieter auch nicht zusätzlich zur Kaution noch eine Bürgschaft von der Bank oder den Eltern des Mieters verlangen darf - drei Monatsmieten müssen reichen. Dieser Betrag muss getrennt vom restlichen Geld des Vermieters angelegt werden - damit er im Fall der Fälle sicher vor Insolvenzgläubigern ist.

Wie hoch eine Mieterhöhung sein kann

Feste Regeln gibt es auch für die Mieterhöhung. Zunächst einmal müssen Sie als Mieter der Mieterhöhung zustimmen. Gewiss hat der Vermieter auf diese Zustimmung ein Anrecht, sie stellt aber eine zusätzliche Hürde dar und sorgt dafür, dass Sie als Mieter wissen, was auf Sie zukommt. Mieterhöhungen dürfen nur aus ganz bestimmten Gründen erfolgen:
  • um die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel anzupassen,
  • wegen einer Modernisierung, die den Wohnwert erhöht, die Heizkosten gesenkt oder den Klimaschutz gefördert hat,
  • aufgrund einer Vereinbarung über eine Staffelmiete oder Indexmiete.

Jede dieser Mieterhöhungen ist mit besonderen Voraussetzungen und Einschränkungen verbunden. Generell muss das Verlangen einer Mieterhöhung vom Vermieter schriftlich erklärt und begründet werden.

Welche Modalitäten Sie für eine Kündigung haben

Die Regeln über die Kündigung sind ein zentraler Punkt des Mieterschutzes. Gekündigt werden darf nur mit festen Fristen: Generell drei Monate, nach einer Mietdauer von fünf und acht Jahren verlängert sich diese Frist für den Vermieter jedoch um weitere drei Monate. Der Vermieter darf auch nicht nach "Lust und Laune" kündigen, sondern nur, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat, also einen guten Grund dafür vorweisen kann. Dies kann laut Gesetz z.B. Eigenbedarf sein, eine erhebliche Verletzung des Mietvertrages durch den Mieter (Miessie bzw. Mietnomade) oder auch, dass der Vermieter durch den derzeitigen Mietvertrag an einer sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes gehindert wird. Nicht zulässig ist allerdings eine Kündigung, um eine höhere Miete zu kassieren.

Gibt es im Mietrecht die außerordentliche Kündigung?

"Außer der Reihe" kündigen darf der Vermieter, wenn die Lage für ihn unzumutbar wird - dies ist z.B. der Fall, wenn der Mietrückstand den Betrag von zwei Monatsmieten erreicht. Auch andere Verletzungen mietvertraglicher Pflichten können zur Kündigung führen - aber nur sehr ernsthafte und nur nach einer erfolglosen Abmahnung als "Warnschuss".

Die Regeln der Betriebskostenabrechnung

Auch für die Betriebskostenabrechnung gibt es feste Regeln. Es gibt eine Reihe von Posten, die nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen - etwa Verwaltungskosten oder Kosten für Reparaturen. Nur das, was regelmäßig anfällt, fällt unter die Betriebskosten, die der Mieter zahlen muss. Es muss eine jährliche Abrechnung geben, und diese muss nachvollziehbar sein und einen bestimmten Mindestinhalt haben. Eine Vielzahl gesetzlicher Regeln schützt den Mieter vor Willkür und überhöhten Kosten. Haben Sie Zweifel daran, dass es in Ihrem Mietverhältnis mit rechten Dingen zugeht, kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Mietrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Mieterschutz in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Mietwucher, Modernisierung.

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