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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mord

Rechtsanwältin Susanne Post
Neue Sülze 21a
21335 Lüneburg
Rechtsanwalt Holger Strothmann
Prinz-Albert-Straße 3
53113 Bonn
Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Leonorenstraße 102
12247 Berlin
Rechtsanwalt Jens van Jüchems
Schumacherstraße 10
53909 Zülpich
Rechtsanwalt Thomas Kloeters
Rheydter Straße 82
41065 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Lutz Mirus
Neupfarrplatz 2
93047 Regensburg

Informationen zum Thema Mord

Der Mord ist nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht und zählt umgangssprachlich zu den Kapitalverbrechen, also zu den besonders schweren Straftaten. Auch versuchter Mord ist strafbar, da es sich bei Mord um ein Verbrechen handelt, eine fahrlässige Begehung ist hingegen ausgeschlossen.

Der Mord ist gegen den Totschlag abzugrenzen. Dass der Mord eine vorsätzliche Tötung ist und der Totschlag auch ohne Vorsatz verwirklicht werden kann ist ein weit verbreiteter Irrglaube, denn für beide Straftaten ist zumindest bedingter Vorsatz erforderlich. Wer ohne Vorsatz eine Person tötet (z.B. Verkehrsunfall) kann sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Der Mord setzt aber neben der vorsätzlichen Tötung eines Menschen zusätzlich voraus, dass der Täter bei der Tat auch Vorsatz hinsichtlich eines der in § 211 StGB aufgelisteten Mordmerkmale hatte. Zu den Mordmerkmalen zählt z.B. die Habgier, die Heimtücke, Mordlust. Aber auch wenn der Täter mit gemeingefährlichen Mitteln tötet (z.B. Sprengstoff) oder wenn er dies zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tut, begeht er einen Mord und nicht lediglich einen Totschlag.

FAQ zur Anwalt-Suche

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