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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mord

Rechtsanwalt Oliver Schomberg
Steinbecker Meile 1
42103 Wuppertal
Rechtsanwalt Andreas Schatz
Tulpenhofstraße 1
63067 Offenbach am Main
Rechtsanwalt Olav Stalling
Frankfurter Straße 65
34121 Kassel
Rechtsanwalt Thomas Frank
Geibelstraße 5
23611 Bad Schwartau
Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Schwenkestraße 35
49090 Osnabrück
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Rendsburger Straße 119
24340 Eckernförde
Rechtsanwalt Urs G. Heck
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen

Informationen zum Thema Mord

Der Mord ist nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht und zählt umgangssprachlich zu den Kapitalverbrechen, also zu den besonders schweren Straftaten. Auch versuchter Mord ist strafbar, da es sich bei Mord um ein Verbrechen handelt, eine fahrlässige Begehung ist hingegen ausgeschlossen.

Der Mord ist gegen den Totschlag abzugrenzen. Dass der Mord eine vorsätzliche Tötung ist und der Totschlag auch ohne Vorsatz verwirklicht werden kann ist ein weit verbreiteter Irrglaube, denn für beide Straftaten ist zumindest bedingter Vorsatz erforderlich. Wer ohne Vorsatz eine Person tötet (z.B. Verkehrsunfall) kann sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Der Mord setzt aber neben der vorsätzlichen Tötung eines Menschen zusätzlich voraus, dass der Täter bei der Tat auch Vorsatz hinsichtlich eines der in § 211 StGB aufgelisteten Mordmerkmale hatte. Zu den Mordmerkmalen zählt z.B. die Habgier, die Heimtücke, Mordlust. Aber auch wenn der Täter mit gemeingefährlichen Mitteln tötet (z.B. Sprengstoff) oder wenn er dies zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tut, begeht er einen Mord und nicht lediglich einen Totschlag.

FAQ zur Anwalt-Suche

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