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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Nebenklage

Rechtsanwalt Daniel Frick
Petersstraße 15
04109 Leipzig
Rechtsanwältin Svetlana Goldmann, LL.M.
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Michael Donath
Neue Straße 11
74523 Schwäbisch Hall
Rechtsanwalt Thomas Frank
Geibelstraße 5
23611 Bad Schwartau
Rechtsanwalt Stefan Hölz
Schönhauser Allee 48
10437 Berlin
Rechtsanwältin Heike Bock
Sonneberger Straße 242
98724 Neuhaus am Rennweg
Dr. Andreas Weinzierl
Untere Viaduktgasse 47-49/13
1030 Wien
Rechtsanwalt Heinz R. Schmitt
Wanheimer Straße 71
47053 Duisburg

Infos zur Nebenklage

Möglichkeit der Nebenklage im Strafprozess

Im Strafprozess kann das Opfer einer Straftat bei bestimmten Straftaten die Nebenklage erheben. Schon die Reichsstrafprozessordnung hatte die Möglichkeit, Nebenklage zu erheben – zusammen mit der Privatklage und dem Klageerzwingungsverfahren –, eingeführt. Das Opferschutzgesetz baute die Rechte des Opfers mit der Nebenklage weiter aus. Ziel der Nebenklage ist, die Rechte des Geschädigten im Strafverfahren zu stärken und ihm Gelegenheit zu geben, dem Täter nicht nur als "Opfer" gegenüberzutreten. Im Nebenklageverfahren hat ein Tatopfer also auch die Möglichkeit, im Wege der Nebenklage Genugtuung zu verschaffen.

Zulässigkeit der Nebenklage

Die Nebenklage ist neben der Privatklage die zweite Ausnahme vom Strafverfolgungsmonopol des Staates. Sie ist deshalb nur bei bestimmten Straftaten überhaupt möglich. Bei welchen Straftaten die Nebenklage im Strafverfahren oder Sicherungsverfahren zulässig ist, das legt die Strafprozessordnung (StPO) fest. So ist eine Nebenklage z. B. bei der Beleidigung, bei Freiheitsdelikten („Entführung“), bei der Körperverletzung, bei Sexualdelikten (Vergewaltigung etc.) oder bei versuchten Tötungsdelikten durch das Tatopfer selbst möglich. Wenn bei einer Straftat ein Mensch getötet wurde (Mord, Totschlag), können aber auch nahe Verwandte – etwa Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehegatten – ebenfalls Nebenklage erheben. Ob eine Straftat vollendet wurde oder nur versucht, spielt übrigens für die Zulässigkeit der Nebenklage keine Rolle: Deshalb kann die Nebenklage grundsätzlich auch bei versuchten Straftaten erhoben werden, wenn die Nebenklage hier generell möglich ist.

Folgen der Nebenklage

Durch die Nebenklage erhält der Geschädigte die Rolle eines Nebenklägers. Der Nebenkläger schließt sich mit seiner Nebenklage der Anklage der Staatsanwaltschaft an und hat dann – ähnlich wie die Staatsanwaltschaft – verschiedene Verfahrensrechte. Zu den Rechten, die man mit der Nebenklage erhält, zählen z. B. das Recht auf Akteneinsicht, das Recht in der Hauptverhandlung anwesend zu sein, Richter und Sachverständige abzulehnen, das Beweisantragsrecht, das Fragerecht oder das Recht, Rechtsmittel gegen das Strafmaß einzulegen.

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