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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Nebenklage

Rechtsanwalt Uwe Willmann
Freiligrathstraße 5
90482 Nürnberg
Rechtsanwalt Uwe Baas
Thomas-Mann-Straße 13
07743 Jena
Rechtsanwalt Hans-Ulrich Rimmel
Richard-Wagner-Straße 79
67655 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Oliver Schomberg
Steinbecker Meile 1
42103 Wuppertal
Rechtsanwältin Karin Stein
Augustastraße 43
52070 Aachen

Infos zur Nebenklage

Möglichkeit der Nebenklage im Strafprozess

Im Strafprozess kann das Opfer einer Straftat bei bestimmten Straftaten die Nebenklage erheben. Schon die Reichsstrafprozessordnung hatte die Möglichkeit, Nebenklage zu erheben – zusammen mit der Privatklage und dem Klageerzwingungsverfahren –, eingeführt. Das Opferschutzgesetz baute die Rechte des Opfers mit der Nebenklage weiter aus. Ziel der Nebenklage ist, die Rechte des Geschädigten im Strafverfahren zu stärken und ihm Gelegenheit zu geben, dem Täter nicht nur als "Opfer" gegenüberzutreten. Im Nebenklageverfahren hat ein Tatopfer also auch die Möglichkeit, im Wege der Nebenklage Genugtuung zu verschaffen.

Zulässigkeit der Nebenklage

Die Nebenklage ist neben der Privatklage die zweite Ausnahme vom Strafverfolgungsmonopol des Staates. Sie ist deshalb nur bei bestimmten Straftaten überhaupt möglich. Bei welchen Straftaten die Nebenklage im Strafverfahren oder Sicherungsverfahren zulässig ist, das legt die Strafprozessordnung (StPO) fest. So ist eine Nebenklage z. B. bei der Beleidigung, bei Freiheitsdelikten („Entführung“), bei der Körperverletzung, bei Sexualdelikten (Vergewaltigung etc.) oder bei versuchten Tötungsdelikten durch das Tatopfer selbst möglich. Wenn bei einer Straftat ein Mensch getötet wurde (Mord, Totschlag), können aber auch nahe Verwandte – etwa Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehegatten – ebenfalls Nebenklage erheben. Ob eine Straftat vollendet wurde oder nur versucht, spielt übrigens für die Zulässigkeit der Nebenklage keine Rolle: Deshalb kann die Nebenklage grundsätzlich auch bei versuchten Straftaten erhoben werden, wenn die Nebenklage hier generell möglich ist.

Folgen der Nebenklage

Durch die Nebenklage erhält der Geschädigte die Rolle eines Nebenklägers. Der Nebenkläger schließt sich mit seiner Nebenklage der Anklage der Staatsanwaltschaft an und hat dann – ähnlich wie die Staatsanwaltschaft – verschiedene Verfahrensrechte. Zu den Rechten, die man mit der Nebenklage erhält, zählen z. B. das Recht auf Akteneinsicht, das Recht in der Hauptverhandlung anwesend zu sein, Richter und Sachverständige abzulehnen, das Beweisantragsrecht, das Fragerecht oder das Recht, Rechtsmittel gegen das Strafmaß einzulegen.

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FAQ zur Anwalt-Suche

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