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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Nebenklage

Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Elmar Mettke
Kölner Straße 73
53879 Euskirchen
Rechtsanwalt Kay Hofheinz
Hauptstraße 26
34431 Marsberg
Rechtsanwalt Fabian Sachse
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Daniel Tabaka
Mühlenstraße 4
36124 Eichenzell
Rechtsanwalt Thomas Schulze
Mädewalder Weg 61
12621 Berlin
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Straße 2 k
01796 Pirna
Rechtsanwalt Wolfgang Wehn
Oranienstraße 14
57072 Siegen
Rechtsanwalt Axel Wernitz
Nürnberger Straße 5
86720 Nördlingen

Infos zur Nebenklage

Möglichkeit der Nebenklage im Strafprozess

Im Strafprozess kann das Opfer einer Straftat bei bestimmten Straftaten die Nebenklage erheben. Schon die Reichsstrafprozessordnung hatte die Möglichkeit, Nebenklage zu erheben – zusammen mit der Privatklage und dem Klageerzwingungsverfahren –, eingeführt. Das Opferschutzgesetz baute die Rechte des Opfers mit der Nebenklage weiter aus. Ziel der Nebenklage ist, die Rechte des Geschädigten im Strafverfahren zu stärken und ihm Gelegenheit zu geben, dem Täter nicht nur als "Opfer" gegenüberzutreten. Im Nebenklageverfahren hat ein Tatopfer also auch die Möglichkeit, im Wege der Nebenklage Genugtuung zu verschaffen.

Zulässigkeit der Nebenklage

Die Nebenklage ist neben der Privatklage die zweite Ausnahme vom Strafverfolgungsmonopol des Staates. Sie ist deshalb nur bei bestimmten Straftaten überhaupt möglich. Bei welchen Straftaten die Nebenklage im Strafverfahren oder Sicherungsverfahren zulässig ist, das legt die Strafprozessordnung (StPO) fest. So ist eine Nebenklage z. B. bei der Beleidigung, bei Freiheitsdelikten („Entführung“), bei der Körperverletzung, bei Sexualdelikten (Vergewaltigung etc.) oder bei versuchten Tötungsdelikten durch das Tatopfer selbst möglich. Wenn bei einer Straftat ein Mensch getötet wurde (Mord, Totschlag), können aber auch nahe Verwandte – etwa Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehegatten – ebenfalls Nebenklage erheben. Ob eine Straftat vollendet wurde oder nur versucht, spielt übrigens für die Zulässigkeit der Nebenklage keine Rolle: Deshalb kann die Nebenklage grundsätzlich auch bei versuchten Straftaten erhoben werden, wenn die Nebenklage hier generell möglich ist.

Folgen der Nebenklage

Durch die Nebenklage erhält der Geschädigte die Rolle eines Nebenklägers. Der Nebenkläger schließt sich mit seiner Nebenklage der Anklage der Staatsanwaltschaft an und hat dann – ähnlich wie die Staatsanwaltschaft – verschiedene Verfahrensrechte. Zu den Rechten, die man mit der Nebenklage erhält, zählen z. B. das Recht auf Akteneinsicht, das Recht in der Hauptverhandlung anwesend zu sein, Richter und Sachverständige abzulehnen, das Beweisantragsrecht, das Fragerecht oder das Recht, Rechtsmittel gegen das Strafmaß einzulegen.

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FAQ zur Anwalt-Suche

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