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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Patientenrecht

Rechtsanwalt Martin Jensch
Alexandrinenstraße 12
96450 Coburg
Rechtsanwältin Ilga Roeren-Heblich
Schlossstraße 2
55543 Bad Kreuznach
Rechtsanwältin Claudia Thinesse-Wiehofsky
Nördliche Auffahrtsallee 19
80638 München
Rechtsanwältin Elke Böddeker
Lilienstraße 1
33803 Steinhagen
Rechtsanwalt Karol Karpinski
Niedergirmeser Weg 67
35576 Wetzlar
Rechtsanwalt Stefan Brieger
Werneuchener Straße 33
13055 Berlin

Informationen zum Patientenrecht

Patientenrecht und Patientenrechte

Der Begriff Patientenrecht kann einerseits für das Recht eines Patienten gegenüber seinem Arzt oder seiner Krankenkasse verwendet werden. Andererseits kann man unter dem Begriff Patientenrecht als eine Art Rechtsgebiet alle Rechtsfragen zusammenfassen, die sich mit medizinrechtlichen Fragen aus Sicht eines Patienten befassen. Problematisch an den Patientenrechten ist vor allem, dass viele Patienten ihre Rechte oft kaum kennen. Das bezieht sich vor allem auf die Rechte von psychisch Kranken (Unterbringung in der Psychatrie etc.), aber auch für jeden anderen Menschen, der sich in ärztlicher Behandlung befindet (Inhalt und Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes, Dokumentationspflichten etc.). Aber auch viele Angehörige der medizinischen und therapeutischen Berufe sind mit dem Thema Patientenrecht und Patientenrechten nicht ausreichend vertraut.

Patientenrechte im Detail - Patientenrechtegesetz und bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Durch das Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) wurden 2013 Patientenrechte in das BGB eingeführt. Zuvor war das Patientenrecht und waren die Patientenrechte in erster Linie Richterrecht. Nun sind die Patientenrechte in den §§ 630a bis 630h BGB ausdrücklich Teil des Zivilrechts. Damit den Patienten und ihren Rechten ein ganz neuer Stellenwert eingeräumt - auch der Behandlungsvertrag ist nun ausdrücklich im BGB zu finden.

Außerdem wurden mit dem Patientenrechtegesetz neue Informationspflichten der Ärzte gegenüber ihren Patienten geschaffen und Dokumentationspflichten hinsichtlich der Behandlungen erheblich verschärft. Auch die Frage der Beweislast - im Arzthaftungsrecht seit jeher problematisch - ist nun auf der Linie der bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze gesetzlich konkretisiert. Das gilt vor allem für die Fälle, in denen es zu einer Beweislastumkehr kommt. Aber auch die Tatsache, dass man seit Ergänzung des BGB durch das Patientenrechtegesetz gegenüber seinem behandelnden Arzt einen Anspruch auf unmittelbare Einsicht in die Patientenakte und Anspruch auf eine Patientenquittung hat, kann in einem Arzthaftungsprozess hilfreich sein: So kann man erfahren, welche Behandlungen und welche Leistungen man als Patient erhalten hat. Auch wenn kein Fall der Beweislastumkehr greift sind damit die Rechte der Patienten deutlich gestärkt.

Besonderer Tipp

Die Patientenverfügung kann ebenfalls zum Patientenrecht gezählt werden. In einer schriftlichen Patientenverfügung kann man festlegen, ob und welche Maßnahmen in einem bestimmten Krankheitsfall (Unfall etc.) ergriffen werden sollen, welche nicht. So kann man sicherstellen, dass der eigene Patientenwille immer ausreichend berücksichtigt wird. Zwar gibt es Musterverfügungen, der Rat eines Rechtsanwaltes mit langjähriger Erfahrung im Patientenrecht ist aber Gewähr dafür, dass die Verfügung den ganz persönlichen Willen wiedergibt. Finden Sie Ihren Rechtsanwalt, der Sie im Bereich Patientenrecht und Patientenrechte aufklären kann mit dem Anwalt-Suchservice.

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