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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Räumungsklage

Rechtsanwalt Dr. Horst Jürgens
Bismarckstraße 87
41061 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Philipp Krasa
Hans-Vogel-Straße 2
90765 Fürth
Rechtsanwalt Ralph Schröder
Berliner Allee 13
30175 Hannover
Rechtsanwalt Fabian Sachse
August-Bebel-Straße 29
63225 Langen (Hessen)
Rechtsanwalt Udo Nötzel
Großenhainer Straße 138
01129 Dresden
Rechtsanwalt Henrik Solf
Schönhauser Allee 48
10437 Berlin
Rechtsanwalt Thomas Fischer
Rosenheimer Straße 7
83714 Miesbach
Rechtsanwalt Carsten Dorsch
Rüngsdorfer Straße 1 a
53173 Bonn
Rechtsanwalt Jens van Jüchems
Schumacherstraße 10
53909 Zülpich

Bei der Räumungsklage muss das Mietverhältnis zu Ende sein!

Das Ziel einer Räumungsklage

Grundsätzlich muss ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer Mietwohnung auszuziehen und sie mit allen Schlüsseln an den Vermieter zurückzugeben. Tut er das nicht, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Mit der Räumungsklage macht der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung gerichtlich geltend. Ziel der Räumungsklage ist es, den Mieter zum Auszug aus der Wohnung zu bewegen. Zieht er trotz Räumungsklage und entsprechender Verurteilung nicht aus, bleibt dem Vermieter nur noch ein Weg: Die Zwangsräumung.

Welches Gericht ist für die Räumungsklage zuständig?

Der Vermieter muss die Räumungsklage vor dem zuständigen Gericht erheben. Ob der Vermieter die Räumungsklage beim Amtsgericht oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes beim Landgericht einreichen muss, hängt von der Art des Mietverhältnisses und dem Streitwert ab. Soll der Mieter aus einer Mietwohnung oder einem Haus ausziehen, ist jedoch - unabhängig von Streitwert! - immer das Amtsgericht für die Räumungsklage zuständig. Beim Gewerbemietvertrag kommt es hingegen auf die Höhe des Streitwertes an: Für eine Räumungsklage mit einem Streitwert unter 5000 Euro ist das Amtsgericht (AG) zuständig, für eine Räumungsklage mit einem höheren Streitwert das Landgericht (LG).

Was tun bei drohender Räumungsklage?

Oft wird der Mieter versuchen, die Zwangsräumung abzuwenden. Wurde eine Mietwohnung wegen Mietrückständen gekündigt, hat der Gesetzgeber dem Mieter aus Gründen des Mieterschutzes einen entsprechenden Weg eröffnet: Der Mieter kann die Zwangsräumung abwenden, indem er die rückständige Miete innerhalb von einem Monat nach Zugang der Räumungsklage zahlt. Allerdings muss der Mieter dann auch Gerichtskosten und Anwaltskosten des Vermieters übernehmen. Bei jeder anderen Räumungsklage kann die Zwangsräumung nur durch den Auszug abgewendet werden.

Wichtige Frage: Ist die Räumungsklage begründet?

Aber Achtung: Das gilt nur dann, wenn die Räumungsklage begründet ist. Andernfalls hat der Vermieter keinen Anspruch auf Rückgabe der Mietwohnung und kann damit auch keine Zwangsräumung betreiben.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage?

Die Räumungsklage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Mietverhältnis tatsächlich beendet ist. Das Mietverhältnis muss also wirksam gekündigt worden sein und darf sich nicht stillschweigend verlängert haben. Falls Sie als Vermieter eine Räumungsklage erheben oder sich als Mieter gegen eine Räumungsklage wehren wollen: Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Räumungsklage in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Zwangsräumung.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?