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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Räumungsklage

Rechtsanwalt Michael Stöber
Kieler Straße 15
42697 Solingen
Rechtsanwältin Karin Stein
Augustastraße 43
52070 Aachen
Rechtsanwalt Burkard Bruns
Riegelstraße 13
73760 Ostfildern
Rechtsanwalt Wolfgang Wehn
Oranienstraße 14
57072 Siegen
Rechtsanwältin Pia Turek
Steinbecker Meile 1
42103 Wuppertal
Rechtsanwalt Jürgen Becker
Lüdenscheider Straße 24-26
51688 Wipperfürth
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Im Breitenfeld 15
79848 Bonndorf im Schwarzwald
Rechtsanwalt Thomas Klingenberger
Steinmetzstraße 9
65931 Frankfurt am Main

Bei der Räumungsklage muss das Mietverhältnis zu Ende sein!

Das Ziel einer Räumungsklage

Grundsätzlich muss ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer Mietwohnung auszuziehen und sie mit allen Schlüsseln an den Vermieter zurückzugeben. Tut er das nicht, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Mit der Räumungsklage macht der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung gerichtlich geltend. Ziel der Räumungsklage ist es, den Mieter zum Auszug aus der Wohnung zu bewegen. Zieht er trotz Räumungsklage und entsprechender Verurteilung nicht aus, bleibt dem Vermieter nur noch ein Weg: Die Zwangsräumung.

Welches Gericht ist für die Räumungsklage zuständig?

Der Vermieter muss die Räumungsklage vor dem zuständigen Gericht erheben. Ob der Vermieter die Räumungsklage beim Amtsgericht oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes beim Landgericht einreichen muss, hängt von der Art des Mietverhältnisses und dem Streitwert ab. Soll der Mieter aus einer Mietwohnung oder einem Haus ausziehen, ist jedoch - unabhängig von Streitwert! - immer das Amtsgericht für die Räumungsklage zuständig. Beim Gewerbemietvertrag kommt es hingegen auf die Höhe des Streitwertes an: Für eine Räumungsklage mit einem Streitwert unter 5000 Euro ist das Amtsgericht (AG) zuständig, für eine Räumungsklage mit einem höheren Streitwert das Landgericht (LG).

Was tun bei drohender Räumungsklage?

Oft wird der Mieter versuchen, die Zwangsräumung abzuwenden. Wurde eine Mietwohnung wegen Mietrückständen gekündigt, hat der Gesetzgeber dem Mieter aus Gründen des Mieterschutzes einen entsprechenden Weg eröffnet: Der Mieter kann die Zwangsräumung abwenden, indem er die rückständige Miete innerhalb von einem Monat nach Zugang der Räumungsklage zahlt. Allerdings muss der Mieter dann auch Gerichtskosten und Anwaltskosten des Vermieters übernehmen. Bei jeder anderen Räumungsklage kann die Zwangsräumung nur durch den Auszug abgewendet werden.

Wichtige Frage: Ist die Räumungsklage begründet?

Aber Achtung: Das gilt nur dann, wenn die Räumungsklage begründet ist. Andernfalls hat der Vermieter keinen Anspruch auf Rückgabe der Mietwohnung und kann damit auch keine Zwangsräumung betreiben.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage?

Die Räumungsklage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Mietverhältnis tatsächlich beendet ist. Das Mietverhältnis muss also wirksam gekündigt worden sein und darf sich nicht stillschweigend verlängert haben. Falls Sie als Vermieter eine Räumungsklage erheben oder sich als Mieter gegen eine Räumungsklage wehren wollen: Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Räumungsklage in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Zwangsräumung.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?