Ihren Anwalt für Schwarzarbeit hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Schwarzarbeit benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Schwarzarbeit

Rechtsanwalt Christian Hauck
Dresdener Straße 2
67454 Haßloch
Rechtsanwalt Michael Malzahn
Halberstädter Straße 12
06112 Halle (Saale)
Rechtsanwältin Petra Kansy
Luisenstraße 35
53604 Bad Honnef
Rechtsanwalt Ralf Husch
Römlinghovener Straße 37a
53227 Bonn
Rechtsanwalt Martin Diebold
Wöhrdstraße 5
72072 Tübingen
Rechtsanwalt Roland Gross
An der Milchinsel 2
04103 Leipzig
Rechtsanwalt Felix Wanke
Kleiner Schippsee 3
21073 Hamburg
Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke
Vogelsang 34
31789 Hameln (Zweigniederlassung)

Ist eine Gefällligkeit gleich Schwarzarbeit? Was ist Schwarzarbeit genau?

Allgemein formuliert ist Schwarzarbeit eine Berufsausübung ohne Beachtung der Sozialversicherungspflicht, steuerlicher Pflichten und ohne behördliche Anmeldung.

Was Schwarzarbeit ist

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) ist Schwarzarbeit: Das Erbringen oder Ausführenlassen von Dienst- oder Werkleistungen, wenn
  • der Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtige Selbstständige seinen sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht nachkommt,
  • ein Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • ein Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt (also z.B. ALG II erhält und Einkünfte als Handwerker nicht anmeldet),
  • jemand selbstständig Dienst- oder Werkleistungen erbringt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben,
  • jemand selbstständig Dienst- oder Werkleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Schwarzarbeit: Nachbarschaftshilfe ist erlaubt

Keine Schwarzarbeit sind Tätigkeiten, die nur gelegentlich stattfinden und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, wenn sie
  • durch Angehörige oder Lebenspartner,
  • aus Gefälligkeit,
  • als Nachbarschaftshilfe oder
  • als Selbsthilfe im Sinne des Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes durchgeführt werden.
Beispiele für eine reine "Nachbarschaftshilfe", die keine Schwarzarbeit ist:
  • ein Handwerker hilft seinem Nachbarn nach einem Sturm, provisorisch das Hausdach abzudichten,
  • ein KfZ-Meister hilft morgens seiner Nachbarin, deren Auto nicht anspringt,
  • der Nachbarsjunge mäht für 10 Euro den Rasen.
Auch wenn der freundliche Helfer eine kleine Aufmerksamkeit, eine Kiste Bier oder einen kleinen Geldbetrag bekommt, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Wichtig: Die Tätigkeit darf nicht regelmäßig stattfinden und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.

Wo man Schwarzarbeit melden muss

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig. Diverse andere Behörden sind jedoch gehalten, mit dem Zoll zusammenzuarbeiten.

Wo die Schwarzarbeit geregelt ist

Zentrale Regelung ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG). Es definiert die Schwarzarbeit, regelt die Arbeit der Behörden, nennt Strafen und Bußgelder. Pflichten, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, finden sich in den Sozialgesetzbüchern und in der Gewerbeordnung. In folgenden Branchen müssen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nach § 2a SchwarzArbG immer ihre Ausweispapiere bei sich tragen:
  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Fleischwirtschaft.

Schwarzarbeit und Gewährleistung: Welche Rechte Sie haben

Bei einer vereinbarten Tätigkeit "ohne Steuer" hat der Auftraggeber nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr, wenn der beauftragte Handwerker schlechte Leistungen abliefert (Urteil vom 1. August 2013, Az. VII ZR 6/13).

Schwarzarbeit: Wie hoch Strafen und Bußgelder sind

Schwarzarbeit ist für den Ausführenden und den Auftraggeber eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro droht. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern können nachgefordert werden. Werden unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch genommen, liegt eine Straftat vor – darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

FAQ zur Schwarzarbeit

Was ist Schwarzarbeit?
Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?
Welche Konsequenzen hat Schwarzarbeit für Auftraggeber?
Welche Konsequenzen hat Schwarzarbeit für Auftragnehmer?
Wie wird Schwarzarbeit aufgedeckt?