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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Schwarzarbeit

Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Industriestraße 6
83395 Freilassing
Rechtsanwalt Michael Ritz
Uhlandstraße 171-172
10719 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle
Töngesgasse 23-25
60311 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Dr. Isabella Grobys
Hauptstraße 22
85586 Poing (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Peter Umbach
Stettenstraße 10
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Werner E. Müller
Farmstraße 29
64546 Mörfelden-Walldorf
Rechtsanwalt Bernd Borutta
Seestraße 17
88214 Ravensburg
Rechtsanwalt Tobias Ziegler
Flurstraße 17
40235 Düsseldorf
Rechtsanwalt Joram Moyal
Route d`Arlon 205
1150 Luxemburg
Rechtsanwalt Jens Reichmann
An der Egge 7
57392 Schmallenberg

Ist eine Gefällligkeit gleich Schwarzarbeit? Was ist Schwarzarbeit genau?

Allgemein formuliert ist Schwarzarbeit eine Berufsausübung ohne Beachtung der Sozialversicherungspflicht, steuerlicher Pflichten und ohne behördliche Anmeldung.

Was Schwarzarbeit ist

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) ist Schwarzarbeit: Das Erbringen oder Ausführenlassen von Dienst- oder Werkleistungen, wenn
  • der Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtige Selbstständige seinen sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht nachkommt,
  • ein Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • ein Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt (also z.B. ALG II erhält und Einkünfte als Handwerker nicht anmeldet),
  • jemand selbstständig Dienst- oder Werkleistungen erbringt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben,
  • jemand selbstständig Dienst- oder Werkleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Schwarzarbeit: Nachbarschaftshilfe ist erlaubt

Keine Schwarzarbeit sind Tätigkeiten, die nur gelegentlich stattfinden und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, wenn sie
  • durch Angehörige oder Lebenspartner,
  • aus Gefälligkeit,
  • als Nachbarschaftshilfe oder
  • als Selbsthilfe im Sinne des Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes durchgeführt werden.
Beispiele für eine reine "Nachbarschaftshilfe", die keine Schwarzarbeit ist:
  • ein Handwerker hilft seinem Nachbarn nach einem Sturm, provisorisch das Hausdach abzudichten,
  • ein KfZ-Meister hilft morgens seiner Nachbarin, deren Auto nicht anspringt,
  • der Nachbarsjunge mäht für 10 Euro den Rasen.
Auch wenn der freundliche Helfer eine kleine Aufmerksamkeit, eine Kiste Bier oder einen kleinen Geldbetrag bekommt, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Wichtig: Die Tätigkeit darf nicht regelmäßig stattfinden und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.

Wo man Schwarzarbeit melden muss

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig. Diverse andere Behörden sind jedoch gehalten, mit dem Zoll zusammenzuarbeiten.

Wo die Schwarzarbeit geregelt ist

Zentrale Regelung ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG). Es definiert die Schwarzarbeit, regelt die Arbeit der Behörden, nennt Strafen und Bußgelder. Pflichten, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, finden sich in den Sozialgesetzbüchern und in der Gewerbeordnung. In folgenden Branchen müssen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nach § 2a SchwarzArbG immer ihre Ausweispapiere bei sich tragen:
  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Fleischwirtschaft.

Schwarzarbeit und Gewährleistung: Welche Rechte Sie haben

Bei einer vereinbarten Tätigkeit "ohne Steuer" hat der Auftraggeber nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr, wenn der beauftragte Handwerker schlechte Leistungen abliefert (Urteil vom 1. August 2013, Az. VII ZR 6/13).

Schwarzarbeit: Wie hoch Strafen und Bußgelder sind

Schwarzarbeit ist für den Ausführenden und den Auftraggeber eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro droht. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern können nachgefordert werden. Werden unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch genommen, liegt eine Straftat vor – darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

FAQ zur Schwarzarbeit

Was ist Schwarzarbeit?
Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?
Welche Konsequenzen hat Schwarzarbeit für Auftraggeber?
Welche Konsequenzen hat Schwarzarbeit für Auftragnehmer?
Wie wird Schwarzarbeit aufgedeckt?