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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialhilfe

Rechtsanwältin Heike Bock
Sonneberger Straße 242
98724 Neuhaus am Rennweg
Rechtsanwalt Andreas Mauritz
Poststraße 12
73033 Göppingen
Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Hauptstraße 63
69469 Weinheim
Rechtsanwältin Sarah Faber
Schaezlerstraße 17
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Andre Offermanns
Hedelfinger Straße 95
70327 Stuttgart
Rechtsanwalt Ulrich Neft
Afdener Straße 24 a
52134 Herzogenrath
Rechtsanwalt Christopher Sommer
Schillerstraße 12
89597 Munderkingen
Rechtsanwalt Steffen Ahrens
Heinrichsstraße 25
29683 Bad Fallingbostel

Informationen zur Sozialhilfe

Was ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe ist ein Element zur Grundsicherung des minimalen Lebensunterhalts für Personen, die das sogenannte Existenzminimum nicht selbst erwirtschaften können und die keinen Anspruch auf andere Leistungen (beispielsweise ALG II) haben. Geregelt ist die Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Grundlage der Sozialhilfe ist das Sozialstaatsprinzip, das im Grundgesetz normiert ist. Anknüpfungspunkt ist der Umstand, dass betroffene Personen nicht (mehr) erwerbsfähig sind, beispielsweise aus Gründen des Alters oder wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Personen, die erwerbsfähig sind, haben grundsätzlich einen Anspruch auf ALG II (sog. Hartz IV).

Varianten der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe kann in unterschiedlichen Formen gewährt werden und richtet sich nach Art und Maß der Hilfebedürftigkeit. Es gibt unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege und auch Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Übernahme der Bestattungskosten etc.). Häufig werden die Hilfsmaßnahmen als Geldleistungen und Beratungsleistungen gewährt. Dazu können auch tatsächliche Hilfsangebote gewährt werden (beispielsweise in Heimen und Anstalten). Auch Deutsche, die im Ausland leben, können einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Personen, die den Anspruch geltend machen wollen, müssen erwerbsunfähig sein, sich in einer „außergewöhnlichen Notlage“ befinden und eine Rückkehr nach Deutschland darf nicht unmöglich sein.

Zuständige Behörden für die Sozialhilfe

Meist wird die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Zuständig für die Hilfeleistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Deren Behörden sind nicht nur in organisatorischer Hinsicht für Leistungen der Sozialhilfe zuständig, ihre Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Finanzierung.Im Gegensatz zu anderen Leistungen des Staates benötigt die Sozialhilfe grundsätzlich keinen vorhergehenden Antrag. Wird dem Träger der Sozialhilfe bekannt, dass die Voraussetzungen für die Leistung der Sozialhilfe vorliegen, entsteht der Anspruch. Ausnahmen finden sich beispielsweise bei dem Anspruch auf Grundsicherung.

FAQ zur Anwalt-Suche

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