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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialhilfe

Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin
Rechtsanwalt Christoph Nick
Hohensteiner Straße 31
09366 Stollberg/Erzgeb.
Rechtsanwältin Diana Reinhold
Weststraße 20A
08468 Reichenbach im Vogtland
Rechtsanwalt Matthias Geißer
Karl-Dressel-Straße 35
17139 Malchin
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Bahnhofstraße 21
71332 Waiblingen
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Im Breitenfeld 15
79848 Bonndorf im Schwarzwald
Rechtsanwältin Carmen Gudat
Ginsterheide 29
51545 Waldbröl

Informationen zur Sozialhilfe

Was ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe ist ein Element zur Grundsicherung des minimalen Lebensunterhalts für Personen, die das sogenannte Existenzminimum nicht selbst erwirtschaften können und die keinen Anspruch auf andere Leistungen (beispielsweise ALG II) haben. Geregelt ist die Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Grundlage der Sozialhilfe ist das Sozialstaatsprinzip, das im Grundgesetz normiert ist. Anknüpfungspunkt ist der Umstand, dass betroffene Personen nicht (mehr) erwerbsfähig sind, beispielsweise aus Gründen des Alters oder wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Personen, die erwerbsfähig sind, haben grundsätzlich einen Anspruch auf ALG II (sog. Hartz IV).

Varianten der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe kann in unterschiedlichen Formen gewährt werden und richtet sich nach Art und Maß der Hilfebedürftigkeit. Es gibt unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege und auch Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Übernahme der Bestattungskosten etc.). Häufig werden die Hilfsmaßnahmen als Geldleistungen und Beratungsleistungen gewährt. Dazu können auch tatsächliche Hilfsangebote gewährt werden (beispielsweise in Heimen und Anstalten). Auch Deutsche, die im Ausland leben, können einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Personen, die den Anspruch geltend machen wollen, müssen erwerbsunfähig sein, sich in einer „außergewöhnlichen Notlage“ befinden und eine Rückkehr nach Deutschland darf nicht unmöglich sein.

Zuständige Behörden für die Sozialhilfe

Meist wird die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Zuständig für die Hilfeleistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Deren Behörden sind nicht nur in organisatorischer Hinsicht für Leistungen der Sozialhilfe zuständig, ihre Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Finanzierung.Im Gegensatz zu anderen Leistungen des Staates benötigt die Sozialhilfe grundsätzlich keinen vorhergehenden Antrag. Wird dem Träger der Sozialhilfe bekannt, dass die Voraussetzungen für die Leistung der Sozialhilfe vorliegen, entsteht der Anspruch. Ausnahmen finden sich beispielsweise bei dem Anspruch auf Grundsicherung.

FAQ zur Anwalt-Suche

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