Ihren Anwalt für Sozialversicherungsrecht hier finden

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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwalt Markus Geis
Frankfurter Straße 112
34121 Kassel
Rechtsanwältin Cornelia Oster
Fachanwältin für Sozialrecht
Ringstraße 21
69168 Wiesloch
Rechtsanwalt Recep Turgut
Hauptstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Dipl.-Finw. Gerd Ignatz Knoop
Fachanwalt für Sozialrecht
Woldsenweg 2
20249 Hamburg
Rechtsanwalt Achim Delheid
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch
Franz-Fischer-Straße 17 a
6020 Innsbruck
Rechtsanwalt Stefan Hölz
Schönhauser Allee 48
10437 Berlin
Rechtsanwalt Bernhard K. Schmidt
Fachanwalt für Sozialrecht
Friedrich-Ebert-Straße 120
48153 Münster
Rechtsanwalt Jan Hoerner
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Rechtsanwalt Oliver Riedel
Fachanwalt für Sozialrecht
Aliceplatz 7
63065 Offenbach am Main

Informationen zum Sozialversicherungsrecht:

Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems. Zum System der Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die Deutsche Rentenversicherung (RV), die Pflegeversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB), welches in insgesamt zwölf Bücher aufgeteilt ist. Das Sozialversicherungsrecht umfasst nicht nur die Leistungen der Versicherungen, sondern dient außerdem der Prävention und Rehabilitation.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Im Sozialgesetzbuch sind die sozialrechtlichen Regelungen und Vorschriften niedergelegt. Es ist das zentrale Gesetz für das deutsche Sozialversicherungssystem und das Sozialversicherungsrecht und enthält besondere Verwaltungsverfahrensvorschriften für das Sozialversicherungsrecht. Die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuches stellen eigene Gesetze dar. Die gesetzliche Krankversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch (SGB VII), die Rentenversicherung im sechsten Buch (SGB VI), die Pflegeversicherung im elften Buch (SGB XI) und die Arbeitsförderung im dritten Buch (SGB III) geregelt. Für alle Zweige der Sozialversicherung gilt das vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV).

Träger der Sozialversicherungen

Grundsätzlich sind die Träger der Sozialversicherung als öffentlich rechtliche Körperschaften organisiert (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.). Die Körperschaften sind aber keine staatlichen Einrichtungen, sondern verwalten sich selbst und sich vom Staat grundsätzlich unabhängig (sog. Selbstverwaltung). Mittel der Selbstverwaltung sind insbesondere die sog. Sozialwahlen, bei denen die Mitglieder den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung wählen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: berufliche Rehabilitation, gesetzliche Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld, private Altersvorsorge, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Sozialversicherung, Versicherungspflicht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?