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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwalt Klaus Jakobsmeyer
Fachanwalt für Sozialrecht
Claus-Ferck-Straße 1 B
22359 Hamburg
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin
Rechtsanwalt Usama Sabbagh
Gleuler Straße 277
50935 Köln
Rechtsanwalt Dipl.-Betriebsw. (BA) Michael Loewy
Fachanwalt für Sozialrecht
Herzog-Wilhelm-Straße 61a
38667 Bad Harzburg
Rechtsanwalt Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
Hans-Vogel-Straße 2
90765 Fürth
Rechtsanwalt Kai Müller
Leisniger Straße 6
04668 Grimma
Rechtsanwalt Dipl.-Verww. (FH) Peter Krenn
Oskar-von-Miller-Straße 4d
82256 Fürstenfeldbruck

Informationen zum Sozialversicherungsrecht:

Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems. Zum System der Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die Deutsche Rentenversicherung (RV), die Pflegeversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB), welches in insgesamt zwölf Bücher aufgeteilt ist. Das Sozialversicherungsrecht umfasst nicht nur die Leistungen der Versicherungen, sondern dient außerdem der Prävention und Rehabilitation.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Im Sozialgesetzbuch sind die sozialrechtlichen Regelungen und Vorschriften niedergelegt. Es ist das zentrale Gesetz für das deutsche Sozialversicherungssystem und das Sozialversicherungsrecht und enthält besondere Verwaltungsverfahrensvorschriften für das Sozialversicherungsrecht. Die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuches stellen eigene Gesetze dar. Die gesetzliche Krankversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch (SGB VII), die Rentenversicherung im sechsten Buch (SGB VI), die Pflegeversicherung im elften Buch (SGB XI) und die Arbeitsförderung im dritten Buch (SGB III) geregelt. Für alle Zweige der Sozialversicherung gilt das vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV).

Träger der Sozialversicherungen

Grundsätzlich sind die Träger der Sozialversicherung als öffentlich rechtliche Körperschaften organisiert (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.). Die Körperschaften sind aber keine staatlichen Einrichtungen, sondern verwalten sich selbst und sich vom Staat grundsätzlich unabhängig (sog. Selbstverwaltung). Mittel der Selbstverwaltung sind insbesondere die sog. Sozialwahlen, bei denen die Mitglieder den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung wählen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: berufliche Rehabilitation, gesetzliche Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld, private Altersvorsorge, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Sozialversicherung, Versicherungspflicht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Sozialversicherungsrecht gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht helfen?