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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwältin Gesa Hermsen
Fachanwältin für Sozialrecht
Obere Königsstraße 15
34117 Kassel
Mediatorin Sylvia Schöne-Köppche
Waldstraße 37
04105 Leipzig (Zweigniederlassung)
Rechtsanwältin Claudia Nußbaum
Muhrenkamp 11
45468 Mülheim an der Ruhr
Rechtsanwalt Björn Stute
Eppendorfer Landstraße 54
20249 Hamburg
Rechtsanwalt Thomas Franz
Fachanwalt für Sozialrecht
Baseler Straße 35-37
60329 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Fachanwältin für Sozialrecht
Frankfurter Straße 95
34121 Kassel
Rechtsanwalt Arndt Brader
Charlottenstraße 7
98617 Meiningen
Rechtsanwältin Martina Rösike
Lewerentzstraße 110
47798 Krefeld

Informationen zum Sozialversicherungsrecht:

Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems. Zum System der Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die Deutsche Rentenversicherung (RV), die Pflegeversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB), welches in insgesamt zwölf Bücher aufgeteilt ist. Das Sozialversicherungsrecht umfasst nicht nur die Leistungen der Versicherungen, sondern dient außerdem der Prävention und Rehabilitation.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Im Sozialgesetzbuch sind die sozialrechtlichen Regelungen und Vorschriften niedergelegt. Es ist das zentrale Gesetz für das deutsche Sozialversicherungssystem und das Sozialversicherungsrecht und enthält besondere Verwaltungsverfahrensvorschriften für das Sozialversicherungsrecht. Die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuches stellen eigene Gesetze dar. Die gesetzliche Krankversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch (SGB VII), die Rentenversicherung im sechsten Buch (SGB VI), die Pflegeversicherung im elften Buch (SGB XI) und die Arbeitsförderung im dritten Buch (SGB III) geregelt. Für alle Zweige der Sozialversicherung gilt das vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV).

Träger der Sozialversicherungen

Grundsätzlich sind die Träger der Sozialversicherung als öffentlich rechtliche Körperschaften organisiert (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.). Die Körperschaften sind aber keine staatlichen Einrichtungen, sondern verwalten sich selbst und sich vom Staat grundsätzlich unabhängig (sog. Selbstverwaltung). Mittel der Selbstverwaltung sind insbesondere die sog. Sozialwahlen, bei denen die Mitglieder den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung wählen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: berufliche Rehabilitation, gesetzliche Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld, private Altersvorsorge, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Sozialversicherung, Versicherungspflicht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Sozialversicherungsrecht gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht helfen?