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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwalt Frank Manneck
Fachanwalt für Sozialrecht
Triftstraße 26/27
06114 Halle (Saale)
Rechtsanwältin Claudia Walter
Friedrichstraße 22 a
15537 Erkner
Rechtsanwalt Bodo K. Seidel
Karl-Marx-Allee 90a
10243 Berlin
Rechtsanwalt Jonas Binder
Theaterwall 36
26122 Oldenburg
Rechtsanwältin Sonja Knarr
Schönhauser Allee 48
10437 Berlin
Rechtsanwalt Michael Schwegler
Fachanwalt für Sozialrecht
Landweg 33
24576 Bad Bramstedt
Rechtsanwältin Birgit Schlünsen
Fachanwältin für Sozialrecht
Ulzburger Straße 453
22846 Norderstedt
Rechtsanwalt Gert Paulus
Fachanwalt für Sozialrecht
Hallesche Straße 13
06618 Naumburg (Saale)

Informationen zum Sozialversicherungsrecht:

Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems. Zum System der Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die Deutsche Rentenversicherung (RV), die Pflegeversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB), welches in insgesamt zwölf Bücher aufgeteilt ist. Das Sozialversicherungsrecht umfasst nicht nur die Leistungen der Versicherungen, sondern dient außerdem der Prävention und Rehabilitation.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Im Sozialgesetzbuch sind die sozialrechtlichen Regelungen und Vorschriften niedergelegt. Es ist das zentrale Gesetz für das deutsche Sozialversicherungssystem und das Sozialversicherungsrecht und enthält besondere Verwaltungsverfahrensvorschriften für das Sozialversicherungsrecht. Die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuches stellen eigene Gesetze dar. Die gesetzliche Krankversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch (SGB VII), die Rentenversicherung im sechsten Buch (SGB VI), die Pflegeversicherung im elften Buch (SGB XI) und die Arbeitsförderung im dritten Buch (SGB III) geregelt. Für alle Zweige der Sozialversicherung gilt das vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV).

Träger der Sozialversicherungen

Grundsätzlich sind die Träger der Sozialversicherung als öffentlich rechtliche Körperschaften organisiert (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.). Die Körperschaften sind aber keine staatlichen Einrichtungen, sondern verwalten sich selbst und sich vom Staat grundsätzlich unabhängig (sog. Selbstverwaltung). Mittel der Selbstverwaltung sind insbesondere die sog. Sozialwahlen, bei denen die Mitglieder den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung wählen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: berufliche Rehabilitation, gesetzliche Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld, private Altersvorsorge, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Sozialversicherung, Versicherungspflicht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Sozialversicherungsrecht gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht helfen?