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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Umgangsrecht

Rechtsanwalt Roland Konrad
Prieserstraße 2
95444 Bayreuth
Rechtsanwältin Carola Schirmer
Manfred-Samusch-Straße 1
22926 Ahrensburg
Rechtsanwalt Lutz Starke
Chemnitzer Straße 119
01187 Dresden
Rechtsanwalt Thomas Wildanger
Hauptbahnhofstraße 2
97424 Schweinfurt
Rechtsanwalt Christoph Gotzen
Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis
Rechtsanwältin Heike Bock
Sonneberger Straße 242
98724 Neuhaus am Rennweg
Rechtsanwältin Andrea Groß
Venloer Straße 383 b
50825 Köln

Das Umgangsrecht: Ein Recht der Kinder

Das Umgangsrecht im Gesetz

Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich definiert und besteht unabhängig vom Sorgerecht eines Elternteils. Allerdings enthält das BGB keine Aussage hinsichtlich Umfang und Dauer des Umgangsrechts. Das Gesetz schreibt also nicht vor, wie lange welcher Elternteil ein Kind sehen darf. Neben dem persönlichen Kontakt sind auch der telefonische Kontakt und der Austausch von Briefen Teil des Umgangsrechts.

Umgangsrecht ist verpflichtend

Das Umgangsrecht besagt auch, dass Eltern zum Umgang mit dem Kind verpflichtet sind - denn das Umgangsrecht ist vor allem das Recht des Kindes auf Kontakt mit den Eltern. Ein Umgangsverweigerungsrecht des Kindes hingegen existiert nur, wenn schwerwiegende Gründe gegen einen Umgang mit einem Elternteil sprechen. Auch Großeltern und Geschwister und enge Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Eine gerichtliche Einschränkung des Umgangsrechts ist nur möglich, wenn und soweit das zum Wohle des Kindes erforderlich ist, sich der Umgang mit einer bestimmten Person erheblich negativ auf das Kind auswirken kann.

Jedes zweite Wochenende - Usus oder "Gesetz" - Wie das Umgangsrecht geregelt ist

Im Rahmen einer Trennung, sollten die Eltern gemeinsamer Kinder möglichst einvernehmlich das Umgangsrecht regeln, also untereinander verbindliche Besuchszeiten und Besuchszeiträume (z. B. Wochenende) festlegen. Auch Zeiträume in den Ferien (Ferienumgang) sollten bereits berücksichtigt werden, um spätere Konflikte zu verhindern. Ist eine Einigung über das Umgangsrecht nicht möglich, ist die Einschaltung des Jugendamtes sinnvoll, da das Jugendamt oftmals zwischen den Eltern vermitteln kann und damit eine einvernehmliche Lösung ermöglicht.

Familienrecht kann im Zweifelsfall über Umgangsrecht entscheiden

Der Gang zum Familiengericht sollte der letzte Weg sein, um das Umgangsrecht verbindlich zu regeln. Dann ist das Familiengericht allerdings in der Lage, den Umgang der Eltern mit dem Kind konkret und umfassend zu regeln, da es den Ort, die Zeit, die Dauer und die Häufigkeit von Treffen festlegt, aber auch "Übergabemodalitäten" (Holen und Bringen des Kindes) festlegen kann. Oftmals wird die Entscheidung des Familiengerichts notwendig, wenn ein Elternteil umzieht und die bisherige einvernehmliche Umgangsregelung nicht mehr gelingen kann. Besonders gravierend ist das beim Wegzug eines Elternteils ins Ausland.

Umgangsrecht einstweilig anordnen

Wird einem Elternteil der Umgang mit dem eigenen Kind vom anderen Elternteil verweigert, obwohl ein Umgangsrecht besteht, kann man den Umgang gegebenenfalls sogar im Wege der einstweiligen Anordnung gerichtlich einfordern. Ob eine einstweilige Anordnung der richtige Weg ist, ein Umgangsrecht durchzusetzen oder welche anderen Möglichkeiten es gibt, darüber klärt Sie ein Rechtsanwalt auf, der über die notwendige Erfahrung im Umgang mit dem Umgangsrecht verfügt.

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