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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Unfallversicherung

Rechtsanwalt Daniel Harfst
Heringsbrunnengasse 9-11
55116 Mainz
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen
Rechtsanwalt Steffen Ahrens
Heinrichsstraße 25
29683 Bad Fallingbostel
Rechtsanwalt Thomas Stamm
Johannisstraße 12
07743 Jena
Rechtsanwalt Erwin Hellwig
Melsunger Straße 3
34123 Kassel
Rechtsanwältin Claudia Thinesse-Wiehofsky
Nördliche Auffahrtsallee 19
80638 München
Rechtsanwalt Felix Osterland
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen

Infos zur Unfallversicherung

Was ist die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung gegen Unfallfolgen. Die Unfallversicherung übernimmt sowohl die Kosten der akuten Notfallbehandlung als auch Kosten der langfristigen Folgen eines Unfalls (Schwerbehinderung, Invalidität). Allgemein wird zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und privater Unfallversicherung unterschieden. Eine private Unfallversicherung lohnt sich aber oft kaum, denn die Kosten für die private Unfallversicherung sind im Verhältnis zum Schadensrisiko oft sehr hoch. Deshalb stellen sich die meisten (rechtlichen) Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei einem Arbeitsunfall. Unfälle im privaten Bereich (Freizeitunfall) fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz der Unfallversicherung. Wenn es auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu einem Unfall kommt, ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsunfall – für den die Unfallversicherung aufkommen muss – und einem Freizeitunfall, für den die Unfallversicherung nicht eintritt, besonders schwierig. Man bezeichnet diese Unfälle als Wegeunfall. In der Regel muss die Unfallversicherung auch bei einem Wegeunfall eintreten, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor (z. B. Umwege, starke Alkoholisierung nach Betriebsfeier oder Weihnachtsfeier).

Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung geht auf Otto v. Bismarck zurück. Geregelt ist die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Verantwortlich für die Unfallversicherung ist danach der Arbeitgeber, der seinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft oder einem anderen Träger der Unfallversicherung anmelden und die Beiträge der Unfallversicherung zahlen muss.

Besonderheiten bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine der grundlegenden Besonderheiten der Unfallversicherung ist deren Haftungsablösung. Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird, haftet nur noch die Unfallversicherung. Es bestehen dadurch keine Ansprüche mehr gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Mitarbeitern. Die Unfallversicherung ersetzt alle Schäden, aber sie bezahlt kein Schmerzensgeld.

Sie haben Fragen zur Unfallversicherung?

Während die private Unfallversicherung kaum Relevanz hat, gibt es rund um die gesetzliche Unfallversicherung eine Vielzahl von Fragen. Wollen Sie wissen, wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder ob sie auf dem Nachhauseweg noch schnell einkaufen oder die Kinder abholen dürfen? Diese Fragen beantwortet Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht, der sich mit allen Problemen rund um die Unfallversicherung auskennt. Finden Sie Ihren Anwalt für Sozialrecht mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Unfallversicherung für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Unfallversicherung gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
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