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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Unfallversicherung

Rechtsanwältin Patricia Beck
Königstraße 27
70173 Stuttgart
Rechtsanwalt Thomas Girr
Lüneburger Straße 26
21376 Salzhausen
Rechtsanwalt Ralf Brückner
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Carl-Schurz-Straße 41
13597 Berlin
Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Schwenkestraße 35
49090 Osnabrück
Rechtsanwalt Thomas Derstroff
Bismarckstraße 1
66482 Zweibrücken
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Ronald Gruska-Theus
Thälmannstraße 32
99974 Mühlhausen/Thüringen
Rechtsanwältin Viola Rund
An der Thomaskirche 56
40470 Düsseldorf
Rechtsanwalt Michael Eisner
Meißner Straße 128
01445 Radebeul

Infos zur Unfallversicherung

Was ist die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung gegen Unfallfolgen. Die Unfallversicherung übernimmt sowohl die Kosten der akuten Notfallbehandlung als auch Kosten der langfristigen Folgen eines Unfalls (Schwerbehinderung, Invalidität). Allgemein wird zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und privater Unfallversicherung unterschieden. Eine private Unfallversicherung lohnt sich aber oft kaum, denn die Kosten für die private Unfallversicherung sind im Verhältnis zum Schadensrisiko oft sehr hoch. Deshalb stellen sich die meisten (rechtlichen) Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei einem Arbeitsunfall. Unfälle im privaten Bereich (Freizeitunfall) fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz der Unfallversicherung. Wenn es auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu einem Unfall kommt, ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsunfall – für den die Unfallversicherung aufkommen muss – und einem Freizeitunfall, für den die Unfallversicherung nicht eintritt, besonders schwierig. Man bezeichnet diese Unfälle als Wegeunfall. In der Regel muss die Unfallversicherung auch bei einem Wegeunfall eintreten, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor (z. B. Umwege, starke Alkoholisierung nach Betriebsfeier oder Weihnachtsfeier).

Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung geht auf Otto v. Bismarck zurück. Geregelt ist die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Verantwortlich für die Unfallversicherung ist danach der Arbeitgeber, der seinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft oder einem anderen Träger der Unfallversicherung anmelden und die Beiträge der Unfallversicherung zahlen muss.

Besonderheiten bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine der grundlegenden Besonderheiten der Unfallversicherung ist deren Haftungsablösung. Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird, haftet nur noch die Unfallversicherung. Es bestehen dadurch keine Ansprüche mehr gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Mitarbeitern. Die Unfallversicherung ersetzt alle Schäden, aber sie bezahlt kein Schmerzensgeld.

Sie haben Fragen zur Unfallversicherung?

Während die private Unfallversicherung kaum Relevanz hat, gibt es rund um die gesetzliche Unfallversicherung eine Vielzahl von Fragen. Wollen Sie wissen, wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder ob sie auf dem Nachhauseweg noch schnell einkaufen oder die Kinder abholen dürfen? Diese Fragen beantwortet Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht, der sich mit allen Problemen rund um die Unfallversicherung auskennt. Finden Sie Ihren Anwalt für Sozialrecht mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
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