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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Untersuchungshaft

Edgar Rings
In der Reisbach 67
4760 Büllingen
Rechtsanwalt Thomas Schulze
Mädewalder Weg 61
12621 Berlin
Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Mankhauser Straße 7 b
42699 Solingen
Rechtsanwalt Ulrich Neft
Afdener Straße 24 a
52134 Herzogenrath
Rechtsanwalt Heinz R. Schmitt
Wanheimer Straße 71
47053 Duisburg

Untersuchungshaft

§ 112 StPO – die Untersuchungshaft

Im Volksmund ist die Untersuchungshaft bekannt unter dem Namen „U-Haft“. Sie wird unter anderem bereits im Ermittlungsverfahren angeordnet. Die Untersuchungshaft ist im Gegensatz zur Strafhaft keine Strafmaßnahme. Die Untersuchungshaft sichert Ermittlungen, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen. Der sogenannte Haftrichter ist zuständig für die Anordnung der Untersuchungshaft. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 112 ff. der Strafprozessordnung (StPO).

Untersuchungshaftgründe

In den Normen zur Untersuchungshaft finden sich die vom Gesetz zugelassenen Gründe für deren Anordnung. Voraussetzung der Untersuchungshaft ist immer der dringende Tatverdacht. Zusätzlich müssen dann Haftgründe wie beispielsweise Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr gegeben sein. Ebenfalls kann – unter anderem bei (möglichen) Serientätern – die Wiederholungsgefahr ein Haftgrund darstellen.

Zeitliche Grenzen

Die Untersuchungshaft darf nicht für mehr als sechs Monate angeordnet werden. Ihre Dauer wird bei einer späteren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe angerechnet.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Untersuchungshaft in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: U Haft.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?