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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Vaterschaftsrecht

Rechtsanwältin Adelheid Mirwald
Leopoldstraße 19
80802 München
Rechtsanwalt Peter Hoffmann
Obere Hochstraße 30
66450 Bexbach
Rechtsanwalt Axel Wiehofsky
Nördliche Auffahrtsallee 19
80638 München
Rechtsanwältin Nicole Busse, M.M.
Tilsiter Straße 17
31303 Burgdorf
Rechtsanwältin Beate Blankenstein
Ufergarten 35
42651 Solingen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Bert Mölleken
Alexanderstraße 84
46562 Voerde (Niederrhein)

Rechtlicher Vater oder nicht: Das Vaterschaftsrecht

Grundregeln im Vaterschaftsrecht

Nach dem Gesetz ist der Mann rechtlicher Vater eines Kindes, mit dem die Mutter des Kindes zur Zeit der Geburt verheiratet war. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ehemann der biologische Vater des Kindes ist. Selbst bei augenfällig unmöglicher biologischer Vaterschaft des Ehemannes (Zeugungsunfähigkeit etc.), wird der Ehemann stets Vater eines während der Ehe geborenen Kindes.

Der rechtliche Vater und der biologische Vater

Wird ein Kind von einer unverheirateten Frau geboren, ist nach dem Vaterschaftsrecht derjenige rechtlicher Vater des Kindes, der die Vaterschaft vor dem Jugendamt, dem Notar, dem Amtsgericht oder vor dem Standesamt anerkennt. Diese Anerkennung der Vaterschaft nach dem BGB ist jedoch nur möglich, wenn die Mutter des Kindes zustimmt. Für die Anerkennung der Vaterschaft ist es nicht notwendig, dass der rechtliche Vater der biologische Vater des Kindes ist. Zuletzt ist die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft eine Möglichkeit, wie ein Mann rechtlich zum Vater wird.

Vaterschaftsanfechtung nach dem Vaterschaftsrecht

Die Vaterschaft kann nach dem Vaterschaftsrecht angefochten werden, wenn der Vater bzw. "Scheinvater" Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft hat und dafür nachprüfbare Umstände vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kind zwar in der Ehe, aber nicht während des ehelichen Zusammenlebens (Trennungsjahr z .B.) gezeugt wurde, wenn zwischen den Ehepartnern kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat oder der Mann zum Zeitpunkt der Zeugung zeugungsunfähig war. Ein Vaterschaftstest ist hierfür unabdingbar. Ein heimlicher DNA-Test ist aber gerichtlich nicht verwertbar. Stimmt die Mutter einem Gentest zur Klärung der Abstammung nicht zu, kann der rechtliche Vater die Zustimmung gerichtlich erzwingen.

Auch Mutter und Kind können Vaterschaft anfechten

Aber auch die Mutter eines Kindes oder das Kind selbst können die Vaterschaft anfechten. Unter Umständen kann auch der mögliche biologischer Vater die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten (Anfechtung durch den "biologischen Vater"). Ausnahmen für die Vaterschaftsanfechtung bestehen, wenn ein Kind durch Samenspende gezeugt wurde und beide Partner damit einverstanden waren. Andererseits sind Väter von möglichen "Kuckuckskindern" nach dem Vaterschaftsrecht in der Lage, den möglichen leiblichen Vater mittels Abstammungsgutachten zur Vaterschaftsfeststellung zu zwingen

Fristen bei der Vaterschaftsanfechtung beachten!

Besteht der Verdacht, dass ein Kind nicht das Kind seines rechtlichen Vaters ist, ist die Vaterschaftsanfechtung nach dem Vaterschaftsrecht eine naheliegende Lösung. Das gilt vor allem für Männer, die Unterhalt für ein Kind zahlen, das nicht von Ihnen abstammt (sog. Scheinvater). Bei der Vaterschaftsanfechtung sind jedoch etliche Dinge zu beachten, vor allem hinsichtlich des Abstammungsnachweises und der Frist für die Erhebung der Klage. Lassen Sie sich also von einem Rechtsanwalt für Vaterschaftsrecht beraten, bevor Sie etwas unternehmen, damit Maßnahmen (DNA-Test etc.) nicht umsonst sind.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Vaterschaftsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: DNA-Test, Vaterschaftsanfechtung.

FAQ zur Anwalt-Suche

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