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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Verleumdung

Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Essenberger Straße 8
47441 Moers
Rechtsanwalt Wilfried Markus
An der Kirche 1
26897 Esterwegen
Rechtsanwalt Christian Mertens
Zülpicher Straße 83
50937 Köln
Rechtsanwalt Oliver Gantner
Beuthener Straße 10
53340 Meckenheim
Rechtsanwalt Michael Gödde
Eichendorffstraße 25
51147 Köln
Rechtsanwältin Dr. Judith Freund
Apothekergäßchen 4
86150 Augsburg
Rechtsanwältin Dr. iur. Katharina Wild
Fürstenfelder Straße 13
80331 München

Infos zur Verleumdung

Definition Verleumdung

Die gesetzliche Grundlage für den Straftatbestand der Verleumdung findet sich in Deutschland in § 187 StGB (Strafgesetzbuch). Danach macht sich eine Person einer Verleumdung strafbar, wenn sie über eine andere Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl sie weiß, dass die Behauptungen nicht wahr sind. Das bedeutet, dass der Straftatbestand der Verleumdung nur erfüllt ist, wenn man bewusst lügt und so versucht eine andere Person im Ansehen herabzuwürdigen. Ein Beispiel für eine strafbare Verleumdung: Ein Kollege beschuldigt eine Kollegin öffentlich unter Kollegen Bücher aus dem Unternehmen „geklaut“ zu haben, obwohl er wusste, dass die Kollegin die Bücher von der Unternehmensleitung geschenkt bekommen hatte. Dieses Verhalten ist eine strafbare Verleumdung, gegen die man mit anwaltlicher Unterstützung vorgehen kann. Der Unterschied zwischen Verleumdung und einer ebenfalls strafbaren üblen Nachrede ist, dass bei der üblen Nachrede die behauptete Tatsache nicht erweislich unwahr ist. Hier wird also das Verbreiten von ehrrührigem "Gerede" unter Strafe gestellt.

Was tun, wenn man von Verleumdung betroffen ist?

Gegen eine Verleumdung sollte man vorgehen, denn die Verleumdung kann erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen haben, vor allem am Arbeitsplatz. Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn man als Dritter Zeuge einer Verleumdung wird, reicht allerdings nicht dafür aus, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. In der Regel muss der von der Verleumdung betroffene Strafantrag stellen, damit die Tat überhaupt verfolgt wird. Die Verleumdung ist kein Offizialdelikt wie z. B. die Unterschlagung. Außerdem kann der Betroffene Verleumdungsklage vor den Zivilgerichten erheben und Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch die Verleumdung ein Schaden entstanden ist. Dabei ist der Weg der Verleumdungsklage vor den ordentlichen Gerichten streng vom Strafantrag zu trennen und beides ist unabhängig voneinander.

Anwaltliche Unterstützung hilft

Verleumdung am Arbeitsplatz oder Verleumdung im Betrieb kann massive Folgen haben. Deshalb gilt es, solchen Straftaten rechtzeitig und schnell einen Riegel vorzuschieben und gegen den Täter mit einem entsprechenden Strafantrag vorzugehen. Finden Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der Ihnen Ihre Fragen zum Thema Verleumdung einfach erklärt und gegen Täter schnell und effizient vorgeht, ganz leicht mit dem Anwalt-Suchservice.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?