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Enterbung ist ein deutliches Mittel, um bestimmte Erben möglichst wenig Vermögen hinterlassen zu müssen. "Gar nichts" erben diese aber dann auch nicht, sondern im Normalfall immer noch den Pflichtteil. Dieser ist nicht unerheblich.

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Mit der Enterbung wird versucht, dass bestimmte Nachkommen möglichst wenig erben. "Möglichst wenig" deshalb, da der Pflichtteil bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Straftat) nicht entzogen werden kann. Und der Pflichtteil setzt sich immerhin aus der Hälfte des gesetzlichen Erbes zusammen. Eine Enterbung wird aber häufig auch bewusst und mit der Zustimmung der Erbenden durchgeführt, um z.B. ein Familienunternehmen zu erhalten. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb gibt es dazu ausdrückliche Sonderregeln. Ihre Frage zur Enterbung stellen Sie bitte an einen Anwalt für Erbrecht. Anwälte für Erbrecht in Berlin finden Sie gleich auf diesen Seiten.

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