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Der Pflichtteil ist der Teil vom Erbe, den rechtmäßige Erbende normalerweise in jedem Fall erhalten - auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Allerdings gibt es ein Mittel, den Pflichtteil zu "verkleinern".Anwälte für Pflichtteil in Berlin
Schützenstraße 53
12165 Berlin
Wulffstraße 14
12165 Berlin
Kurfürstendamm 43
10719 Berlin
Drakestraße 4 c
12205 Berlin
Carlsgarten 10B
10318 Berlin (Zweigniederlassung)
Bundesallee 82
12161 Berlin
Schlüterstraße 51
10629 Berlin
Reichsstraße 4
14052 Berlin
Schloßstraße 26
12163 Berlin
Freiheitsweg 23
13407 Berlin
Infos zur Suche nach einem Anwalt für Pflichtteil in Berlin
Der Pflichtteil steht rechtmäßigen Erben in jedem Fall zu. Vererber möchten diesen manchmal dennoch "verschmälern". Das kann etwa durch eine vorzeitige Schenkung erreicht werden. Ansonsten können Pflichtteilberechtigte regelmäßig nur bei einer verurteilten Straftat enterbt werden. Viele Erben möchten wissen, wie hoch ihr Pflichtteil sein wird. In beiden Fällen kann ein Anwalt für Erbrecht weiterhelfen. Übrigens wird kein Pflichtteil vererbt, wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist. Dann besteht das Erbe aus weiter nichts als Schulden. Um diese nicht übernehmen zu müssen, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, das Erbe ablehnen zu können. Anwälte für Erbrecht in Berlin gleich hier finden.Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflichtteil in Berlin gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsrecht.
FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?