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Der Pflichtteil ist der Teil vom Erbe, den rechtmäßige Erbende normalerweise in jedem Fall erhalten - auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Allerdings gibt es ein Mittel, den Pflichtteil zu "verkleinern".

Anwälte für Pflichtteil in Berlin Charlottenburg

Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin
Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
Schlüterstraße 51
10629 Berlin

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