Ihren Anwalt für Erbfolge in Herscheid finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Herscheid

Wollen Sie mehr über die gesetzliche Erfolge wissen? Hier finden Sie einen Anwalt in Herscheid, der sie kompetent berät.

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Die Erbfolge entscheidet darüber, wer wirklich etwas erhält – und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Welche Erbfolge gilt bei internationalen Erbfällen?

In vielen Ländern wird bei ausländischem Wohnsitz auch ausländisches Recht angewendet. Dies führt oft zu völlig anderen Ergebnissen. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten existiert oft nicht, und auch das Pflichtteilsrecht ist häufig vollkommen anders ausgestaltet oder fehlt. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Da auch dies nicht immer hilft, empfiehlt sich eine rechtzeitige fachkundige Beratung – etwa durch einen erfahrener Rechtsanwalt aus Herscheid.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge?

Mit „gesetzlich“ ist das Bürgerliche Gesetzbuch gemeint. Dieses regelt die Erbfolge abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Stattdessen kann jedoch auch der Erblasser selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Dann spricht man von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Zum Testament und zur gesetzlichen Erbschaftsregelung kann Sie ein Rechtsanwalt aus Herscheid kompetent beraten.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge unter Personen, die miteinander verwandt sind?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst. Dies sind Kinder und Enkel. Dann folgt die zweite Ordnung mit Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen. Es folgen die Erben dritter Ordnung – also Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Herscheid stehen Ihnen im Bereich Erbrecht erfahrene Anwälte zur Verfügung.

Wie erben Ehegatten, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Ehegatten erben gesetzlich neben der Verwandtschaft – zum Beispiel neben Kindern zu einem Viertel. Dazu kommt ein weiteres Viertel, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, wenn also kein besonderer Güterstand vereinbart war. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Herscheid hilft Ihnen, festzustellen, welche Erbansprüche Ihnen zustehen.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge – wir helfen Ihnen weiter!

Wir können Ihnen die Suche erleichtern. Auf unserer Seite listen wir Ihnen verschiedene in Herscheid tätige Anwälte für Erbrecht auf. Sie können sich in Ruhe über die besonderen Qualifikationen und Tätigkeiten der einzelnen Anwälte auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Herscheid gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.

FAQ zur Anwalt-Suche

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