Aufhebungsvertrag - Vorteile sichern!

13.10.2023, Autor: Herr Fabian Symann / Lesedauer ca. 2 Min. (58 mal gelesen)
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollten Sie unbedingt darauf achten, dass alle für Sie wichtigen Punkte vereinbart sind. Ansonsten verschenken Sie sich Vorteile!

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten?
Ich kann Ihnen nur raten, den Aufhebungsvertrag gründlich durch einen Experten prüfen zu lassen. Nur so wissen finden Sie heraus, ob alle wesentlichen Regelungspunkte im Aufhebungsvertrag enthalten sind. Der Aufhebungsvertrag dient, ebenso wie die Kündigung, dazu, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Aufhebungsverträge finden vor allem dann Anwendung, wenn die Parteien noch "Mehr" als die bloße Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren wollen, z.B. eine Abfindung und ein Arbeitszeugnis

Welche Regelungspunkte sind für den Aufhebungsvertrag wichtig?
Zunächst muss die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Beendigungsgründe müssen nicht genannt werden. Der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, ist entscheidend. Er kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden sollte, da andernfalls eine Sperre beim Bezug von ALG I droht. Eine Abfindung und deren Höhe sollte unbedingt vereinbart werden. Die Höhe der Abfindung orientiert sich an gewissen Kriterien, u.a. an der Betriebszugehörigkeit und Ihrem Bruttomonatsgehalt. Der Umgang mit Urlaubsansprüchen, einmaligen Zahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien, Boni) muss konkret vereinbart werden. Gleiches gilt für die Rückgabe eines Firmenfahrzeugs oder Firmentelefons. Wichtig ist außerdem, ob Sie als Arbeitnehmer ab Vertragsschluss widerruflich oder unwiderruflich freigestellt werden. Zudem sollte sich über die Benotung des Arbeitszeugnisses verständigt werden. 

Was müssen Sie als Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag beachten?
- Sie sind nicht zur Unterschrift verpflichtet
- Bedingen Sie sich vor der Unterschrift eine Bedenkzeit aus - der Aufhebungsvertrag regelt für Sie sehr wichtige Dinge. Zudem wäre der Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit wohl unwirksam.
- Bei "problematischen" Arbeitsverhältnissen oder im Falle einer wohl unwirksamen Kündigung durch Ihren Arbeitgeber spart Ihr Arbeitgeber viel Geld mit dem Aufhebungsvertrag. Dies sollte sich in der Abfindung widerspiegeln.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Aushandlung Ihres Aufhebungsvertrags. Rufen Sie mich einfach an: 089 260 11 700.

Autor dieses Rechtstipps

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Fabian Symann

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