Hilfe bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber

13.10.2023, Autor: Herr Fabian Symann / Lesedauer ca. 2 Min. (91 mal gelesen)
Sie sollten sich gegen eine Abmahnung Ihres Arbeitgebers wehren. In aller Regel wird damit eine Kündigung vorbereitet, zudem ist ein gutes Arbeitszeugnis wohl nicht mehr möglich.

Wehren Sie sich bei einer Abmahnung vom "Chef"
Wurden Sie vom Arbeitgeber abgemahnt, oder rechnen Sie damit? Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin: Sie kann die Vorstufe zur Kündigung sein und Ihre Rechtsposition bei zukünftigen Konflikten in Ihrem Arbeitsverhältnis verschlechtern. Zudem ist nach einer erteilten Abmahnung ein gutes Arbeitszeugnis wohl nicht mehr möglich.

Andererseits sind viele Abmahnungen fehlerhaft oder nicht durch die Umstände gerechtfertigt. Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München, kann Ihnen helfen: Er weiß, wie Sie auf die Abmahnung richtig reagieren.

Was ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung?
Manchmal werden Abmahnungen als eine Art schriftlichen Tadel missverstanden. Das ist nicht ganz richtig. Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist mehr: ein klarer Warnschuss vor der verhaltensbedingten Kündigung oder sogar vor der fristlosen Kündigung. Genauer gesagt: Abmahnungen sind ein einseitiger Hinweis des Arbeitgebers auf ein arbeitsvertragswidriges Verhalten unter gleichzeitiger Androhung einer Kündigung für den Fall der Wiederholung. 

Was kann der Arbeitgeber alles abmahnen?
Grundsätzlich kann jeder Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten abgemahnt werden. Typische Abmahngründe im Arbeitsrecht sind die folgenden: uspätkommen oder unentschuldigt Fehlen; Beleidigungen gegenüber Kunden, anderen Mitarbeitern oder Vorgesetzen; Unerlaubte Verwendung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen des Arbeitgebers zu privaten Zwecken; Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz; Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten (gefälschte oder fehlende Stundenzettel, Fahrtenschreiber etc.); Diebstähle; Arbeitszeitbetrug; Arbeitsverweigerung; Negative öffentliche Äußerungen über das Unternehmen oder Unternehmensangehörige, z. B. im Internet; Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften; Zerstörung von Unternehmenseigentum; unerlaubte Nebentätigkeiten

Wie sollten Sie sich nach dem Ausspruch einer Abmahnung verhalten?
Erster (und wichtigster) Schritt ist es, sich Überblick über die eigene Rechtslage zu verschaffen – zum Beispiel durch eine Beratung beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Anschließend kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Gegendarstellung zukommen zu lassen. Darin kann er je nach Situation die Sachlage richtigstellen oder korrekt einordnen (z. B.: der Grund für das Zuspätkommen war, dass das Kind des Mitarbeiters einen Unfall hatte). Die Gegendarstellung kann auch Zeugen benennen und weitere Belege umfassen. Sinnvollerweise sollte sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht formuliert werden. Der Arbeitgeber muss die Stellungnahme des Arbeitnehmers gemeinsam mit der Abmahnung zur Personalakte nehmen. Alternativ kann der Arbeitnehmer auch vor dem Arbeitsgericht gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen und so die Rücknahme der Abmahnung durchsetzen. In manchen Fällen ist der Weg über das Gericht nicht notwendig, weil der Arbeitgeber auf ein anwaltliches Schreiben mit der Rücknahme der Abmahnung reagiert.

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