Erbengemeinschaft

18.10.2023, Autor: Herr Fabian Symann / Lesedauer ca. 2 Min. (78 mal gelesen)
Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Erbrecht, beantwortet Fragen zur Erbengemeinschaft

Das Thema "Erbengemeinschaft" ist für viele Menschen von großer Bedeutung und oft mit Unsicherheiten verbunden. In einer Erbengemeinschaft sind mehrere Personen gemeinsam Erben eines Nachlasses. Hierbei gilt es, einige wichtige Aspekte zu beachten. Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Erbrecht, aus München beantwortet die wichtigsten Fragen:

Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen als Erben in einer Erbschaft eingesetzt werden. Dies kann in einem Testament oder gesetzlich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge geschehen. Die Erbengemeinschaft besteht, bis eine Auseinandersetzung des Nachlasses erfolgt.

Wer kann in der Erbengemeinschaft über Nachlassgegenstände verfügen?
In der Erbengemeinschaft haben alle Miterben gemeinsam die Verwaltungsbefugnis über den Nachlass. Das bedeutet, dass keine Einzelverfügungen möglich sind. Entscheidungen bezüglich des Nachlasses, wie der Verkauf von Immobilien oder die Verteilung von Vermögenswerten, müssen einvernehmlich getroffen werden. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn die Miterben unterschiedliche Interessen haben.

Wer verwaltet den Nachlass?
Die Verwaltung des Nachlasses obliegt grundsätzlich allen Miterben gemeinsam. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen geeigneten Verwalter zu benennen, der die Verwaltungsaufgaben koordiniert, beispielsweise bei der Erstellung von Inventarlisten, der Verwaltung von Bankkonten und der Kommunikation mit Gläubigern.

Wie wird eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt?
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt durch die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen, beispielsweise durch eine Einigung, bei der die Miterben sich über die Aufteilung der Vermögenswerte einigen, oder durch einen öffentlich-rechtlichen Erbauseinandersetzungsvertrag. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass ein Gericht die Auseinandersetzung durchführt.

Was passiert, wenn eine Einigung der Miterben nicht möglich ist - Teilungsversteigerung?
Wenn sich die Miterben nicht auf eine Verteilung des Nachlasses einigen können, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. Bei einer Teilungsversteigerung werden die Vermögenswerte des Nachlasses öffentlich versteigert, und der Erlös wird anschließend unter den Miterben aufgeteilt. Dies ist jedoch oft die ungünstigste Lösung, da die erzielten Preise in einer Versteigerung in der Regel niedriger sind als bei einem privaten Verkauf. Die Kosten des Versteigerungsverfahrens werden ebenfalls von den Miterben getragen.

In einer Erbengemeinschaft ist es daher oft ratsam, frühzeitig eine Einigung anzustreben, um Konflikte und Verluste zu vermeiden. Falls Sie sich in einer Erbengemeinschaft befinden und Fragen zur Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses haben, empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden, um rechtliche Schritte und Lösungen zu besprechen, die Ihren Interessen gerecht werden.

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