Beamtenrecht: Zur Bedeutung dienstlicher Beurteilungen in beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahren
30.10.2010, Autor: Herr Hanns-Christian Fricke / Lesedauer ca. 1 Min. (5721 mal gelesen)
Der Erfolg eines Konkurrentenstreitverfahrens hängt wesentlich von dem Ergebnis der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ab.
In Konkurrentenstreitverfahren wird häufig eine Verletzung des „Leistungsgrundsatzes“ gerügt. Dieser – sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende – Grundsatz besagt, dass die Auswahl der Bewerber und die Ernennung der Beamten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist.
Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den dienstlichen Beurteilungen zu, denn der Dienstherr hat im Rahmen einer Beförderungs- bzw. Einstellungskonkurrenz bei seiner Auswahlentscheidung vorrangig auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurück zu greifen. Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen.
Ergibt die Betrachtung der letzten dienstlichen Beurteilungen, dass einer der Bewerber bzw. eine der Bewerberinnen um eine oder mehrere Notenstufen bzw. Binnendifferenzierungen besser beurteilt ist, als die anderen Mitbewerber, so ist dieser Bewerber bzw. diese Bewerberin grundsätzlich in Bezug auf die Merkmale Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am geeignetsten. Der Erfolg eines Konkurrentenstreitverfahrens hängt demzufolge wesentlich von dem Ergebnis der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ab.
In Konkurrentenstreitverfahren wird häufig eine Verletzung des „Leistungsgrundsatzes“ gerügt. Dieser – sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende – Grundsatz besagt, dass die Auswahl der Bewerber und die Ernennung der Beamten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist.
Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den dienstlichen Beurteilungen zu, denn der Dienstherr hat im Rahmen einer Beförderungs- bzw. Einstellungskonkurrenz bei seiner Auswahlentscheidung vorrangig auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurück zu greifen. Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen.
Ergibt die Betrachtung der letzten dienstlichen Beurteilungen, dass einer der Bewerber bzw. eine der Bewerberinnen um eine oder mehrere Notenstufen bzw. Binnendifferenzierungen besser beurteilt ist, als die anderen Mitbewerber, so ist dieser Bewerber bzw. diese Bewerberin grundsätzlich in Bezug auf die Merkmale Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am geeignetsten. Der Erfolg eines Konkurrentenstreitverfahrens hängt demzufolge wesentlich von dem Ergebnis der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ab.